Das ärztliche Berufsgericht ist die spezifische Instanz für Berufsrechtsverstöße von Ärzten – neben dem ordentlichen Strafrecht und dem Sozialrecht. Verfahrensfristen sind für Betroffene entscheidend.
Berufsgerichtliche Verfahren gegen Ärzte verjähren in der Regel 5 Jahre nach dem Verstoß, in schweren Fällen länger. Gegen eine Rüge der Ärztekammer (als mildeste Maßnahme) kann innerhalb von 1 Monat Einspruch beim zuständigen Berufsgericht eingelegt werden.
Hintergrund
Das ärztliche Berufsgericht ist bei der jeweiligen Landesärztekammer angesiedelt. Es kann bei Verstößen gegen die Berufsordnung tätig werden – unabhängig von einem Strafverfahren. Relevante Fristen:
- Verjährung berufsrechtlicher Verstöße: 5 Jahre nach Beendigung des Verstoßes (je nach Landesgesetz). Schwerere Verstöße können eine längere Verjährungsfrist haben.
- Einspruchsfrist gegen Rüge: Die Rüge ist die mildeste berufsgerichtliche Maßnahme. Einspruch muss innerhalb von 1 Monat nach Zustellung eingelegt werden.
- Widerspruch gegen Kammermaßnahmen: Bei Verweis oder Ordnungsgeld (schwerere Maßnahmen als Rüge) besteht ebenfalls eine Widerspruchsfrist von 1 Monat. Dann Berufsgericht 1. Instanz.
- Revisionsfristen: Gegen Entscheidungen des Berufsgerichts kann innerhalb von 1 Monat Berufung beim Landesberufsgericht eingelegt werden.
- Parallele zu Strafverfahren: Berufsgerichtliche Verfahren können parallel zu Strafverfahren laufen. Das Berufsrecht ist nicht an das Strafrecht gebunden.
- Suspendierung: In besonders schweren Fällen kann die Ärztekammer die Berufsausübung vorläufig untersagen. Widerspruch binnen 2 Wochen beim Verwaltungsgericht.
Wann gilt das nicht?
Verstöße, die ausschließlich das Privatrecht (z.B. Vertragsstreitigkeiten mit Patienten ohne Berufspflichtverletzung) betreffen, sind keine Fälle für das Berufsgericht.
Quellen
- Bundesärztekammer – Berufsgerichtliche Verfahren und Berufsrecht
- BMG – Heilberuferecht und Berufsgerichte
- BaFin – Aufsicht und Sanktionen im Heilberufsrecht
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten eine Rechtsschutzversicherung, die auch berufsgerichtliche Verfahren absichert.
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