Die Berufshaftpflichtversicherung ist für niedergelassene Ärzte und Ärzte in bestimmten Tätigkeitsbereichen eine gesetzliche Pflichtversicherung – und mit klaren Fristen verbunden, die Ärzte kennen müssen.
Hintergrund
Die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung ergibt sich aus § 21 MBO-Ärzte sowie aus den Landesberufsordnungen. Für Vertragsärzte ist der Nachweis gegenüber der KV erforderlich. Relevante Fristen:
- Abschluss vor Tätigkeitsbeginn: Die Berufshaftpflicht muss spätestens am ersten Berufstag (Niederlassung, Gründung, Belegarzt) in Kraft sein. Eine rückwirkende Deckung ist nicht möglich.
- Schadensmeldung: Gemäß § 30 VVG unverzüglich nach Kenntnis des Schadenereignisses. Als Praxis gilt: innerhalb von 1 Woche. Verspätete Meldung kann zur Leistungskürzung führen.
- Nachhaftungsklausel: Nach Vertragsende besteht Nachhaftungsschutz für Ereignisse, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind. Wichtig bei Praxisaufgabe oder Berufsende.
- Kündigung: Ordentliche Kündigung in der Regel mit 3-monatiger Frist zum Vertragsende. Sonderkündigungsrecht nach Schadenfall innerhalb von 1 Monat nach Schadensregulierung.
- Mindestdeckungssummen: Für niedergelassene Ärzte empfiehlt die BÄK Mindestdeckungssummen von 3 Mio. Euro pro Schadenfall für Personenschäden. Diese müssen regelmäßig auf Ausreichendheit geprüft werden.
- Anpassungspflicht: Bei wesentlichen Änderungen der Berufstätigkeit (neue Tätigkeitsschwerpunkte, Praxiserweiterung) muss die Versicherung angepasst werden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte in Krankenhäusern und MVZ sind über die institutionelle Haftpflicht des Arbeitgebers abgesichert. Eigene Berufshaftpflicht ist für Nebentätigkeiten (Gutachten, Belegarzt) aber zusätzlich erforderlich.
Quellen
- Bundesärztekammer – Pflicht zur Berufshaftpflicht
- GDV – Ärztliche Berufshaftpflicht: Deckungssummen und Konditionen
- VVG § 30 – Schadenmeldepflicht des Versicherungsnehmers
Ärzteversichert ist spezialisiert auf die Berufshaftpflicht für Ärzte und vergleicht für Sie die besten Tarife am Markt.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →