Die ärztliche Berufsordnung ist das zentrale Regelwerk für das berufliche Verhalten von Ärzten in Deutschland – mit Übergangsfristen bei Änderungen und klaren Verjährungsregeln für Verstöße.
Die Musterberufsordnung (MBO-Ärzte) der Bundesärztekammer wird vom Deutschen Ärztetag beschlossen und dann in Landesberufsordnungen umgesetzt. Änderungen treten mit Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt in Kraft – Übergangslösungen gibt es in der Regel 3 bis 6 Monate. Verstöße verjähren nach 5 Jahren.
Hintergrund
Die 17 Landesärztekammern erlassen jeweils eigene Berufsordnungen auf Basis der MBO-Ärzte. Relevante Fristen und Aktualisierungspflichten:
- Änderungen der Berufsordnung: Neue Fassungen werden im Amtsblatt der jeweiligen Ärztekammer veröffentlicht und treten zu einem definierten Datum in Kraft. Übergangslösungen für bestehende Praxisstrukturen werden manchmal gewährt (3 bis 6 Monate).
- Fortbildungspflicht: § 4 MBO-Ärzte verpflichtet Ärzte zur kontinuierlichen Fortbildung. 250 CME-Punkte sind alle 5 Jahre nachzuweisen. Frist beginnt mit Abschluss des letzten Nachweiszeitraums.
- Verjährung berufsordnungswidriger Verstöße: 5 Jahre nach Beendigung des Verstoßes (je nach Landesgesetz).
- Werbepflichten und -verbote: § 27 MBO-Ärzte regelt zulässige Werbung. Verstöße (z.B. irreführende Werbung) können ohne Frist gerügt werden.
- Zusammenarbeit mit Nichtärzten: § 23a MBO-Ärzte regelt die Zusammenarbeit mit nichtärztlichem Personal in Praxen und MVZ. Neue Regelungen beim Eintritt in ein Kooperationsmodell sofort beachtungspflichtig.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich im Ausland tätig sind und keine deutsche Zulassung nutzen, unterliegen der deutschen Berufsordnung nicht. Approbierte Ärzte im Ruhestand, die keine Berufstätigkeit mehr ausüben, haben reduzierte Berufsordnungspflichten.
Quellen
- Bundesärztekammer – Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ärzte)
- Bundesärztekammer – Fortbildungspflicht und CME-Punkte
- BMG – Heilberuferecht und Berufsordnungen der Länder
Ärzteversichert informiert Ärzte darüber, wie Compliance-Verstöße gegen die Berufsordnung das Haftpflichtrisiko beeinflussen.
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