Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte die wichtigste Absicherung des Einkommens – mit klar geregelten Fristen für Antragstellung, Karenzzeiten und mögliche Streitigkeiten mit dem Versicherer.

Tritt bei einem Arzt Berufsunfähigkeit ein, muss der Leistungsantrag unverzüglich gestellt werden. Übliche Karenzzeiten betragen 3 bis 6 Monate (Wartezeit nach Eintritt der BU bis Rentenzahlung). BU-Leistungsansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis (§ 195 BGB).

Hintergrund

Rund 25 % aller Ärzte werden vor dem Rentenalter berufsunfähig – häufigste Ursachen sind psychische Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und Infektionserkrankungen (z.B. durch Nadelstichverletzungen). Relevante Fristen:

  • Leistungsantrag: Unverzüglich nach Eintritt der Berufsunfähigkeit stellen. Rückwirkende Rentenzahlung ist i.d.R. nur ab Antragsdatum möglich, nicht früher.
  • Karenzzeit (Wartezeit): Viele BU-Tarife enthalten eine Karenzzeit von 3 oder 6 Monaten – die Rente wird erst nach Ablauf dieser Zeit gezahlt. Während der Karenzzeit ist der Arzt ungeschützt.
  • 50 %-Schwelle: BU liegt vor, wenn der Arzt zu mindestens 50 % außerstande ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben. Diese Feststellung erfordert ärztliche Gutachten.
  • Nachversicherungsgarantie nutzen: Bei Gehaltserhöhungen, Heirat, Geburt eines Kindes oder Niederlassung kann die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Frist: 3 bis 6 Monate nach dem Ereignis, je nach Tarif.
  • Verjährung des Leistungsanspruchs: 3 Jahre ab Kenntnis von BU und Anspruch (§ 195 BGB). Fristbeginn: 31. Dezember des Jahres, in dem die BU eingetreten und erkannt wurde.
  • Klage gegen Ablehnung: Widerspruch und Klage innerhalb von 3 Jahren nach Ablehnung.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit Erwerbs- statt Berufsunfähigkeitsschutz haben einen schlechteren Schutz (nur wenn jede Berufstätigkeit unmöglich ist). Echte BU-Versicherungen mit tätigkeitsspezifischem Schutz sind immer zu bevorzugen.

Quellen

Ärzteversichert ist auf BU-Versicherungen für Ärzte spezialisiert und vergleicht Tarife, die auf das erhöhte Berufsrisiko von Medizinern zugeschnitten sind.

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