Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet erst nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit, die bei Arztpraxen üblicherweise zwischen einem und vierzehn Tagen liegt.

Nach einem versicherten Schadensereignis (z. B. Brand, Wasserschaden) muss der Unterbrechungsschaden unverzüglich, spätestens binnen 72 Stunden gemeldet werden. Karenzzeiten von 3 bis 14 Tagen sind üblich; die maximale Haftungszeit (Entschädigungszeit) beträgt je nach Tarif 12 bis 24 Monate.

Hintergrund

Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung, nicht zu verwechseln mit Berufsunfähigkeitsversicherung) schützt Arztpraxen vor dem Ertragsausfall, wenn der Betrieb durch einen versicherten Sachschaden unterbrochen wird. Relevante Fristen:

  • Schadensmeldung: Unverzügliche Anzeige beim Versicherer; üblicherweise gilt eine Frist von 72 Stunden nach Kenntniserlangung.
  • Karenzzeit: Der vereinbarte Zeitraum (1–14 Tage) nach dem Schadenseintritt, in dem kein Tagegeld oder kein Ertragsausfallersatz gezahlt wird.
  • Haftungszeit: Maximale Dauer, für die Leistungen erbracht werden. Standardtarife sehen 12 Monate vor; erweiterte Deckungen umfassen bis zu 24 Monate.
  • Wiederherstellungsfrist: Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, den Schaden so schnell wie möglich zu beheben; Verzögerungen können zur Leistungskürzung führen.
  • Verjährungsfrist: Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren gemäß § 195 BGB in 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Wann gilt das nicht?

  • Unterbrechungen durch Epidemien oder behördliche Anordnungen ohne Sachschaden sind in der Standard-Betriebsunterbrechungsversicherung nicht versichert; hierfür gibt es eigene Betriebsschließungsversicherungen.
  • Schäden durch Mitarbeiterausfälle ohne Sachschadensereignis (z. B. Krankheit des Inhabers) sind gesondert über eine Arztausfallversicherung oder Praxisausfallversicherung abzusichern.
  • Bewusst herbeigeführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, Karenzzeit und Haftungszeit sorgfältig auf die konkreten Liquiditätsreserven abzustimmen.

Quellen

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