Arztpraxen unterliegen als Arbeitsstätten den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der DGUV-Vorschriften; Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen geprüft werden.

Feuerlöscher sind gemäß DIN 14406 alle 2 Jahre zu warten; Brandschutzunterweisungen für das Praxispersonal sind mindestens einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Rauchmelder in Praxisräumen müssen jährlich auf Funktionsfähigkeit getestet werden.

Hintergrund

Brandschutz in der Arztpraxis ist durch mehrere Rechtsgrundlagen geregelt:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Verpflichtet Praxisinhaber als Arbeitgeber, regelmäßige Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.
  • BGV A1 / DGUV Vorschrift 1: Brandschutzunterweisung mindestens einmal jährlich, bei besonderen Gefährdungen häufiger; Dokumentation der Unterweisung ist Pflicht.
  • Feuerlöscher-Wartung: Alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4; die Prüfplakette muss sichtbar am Gerät angebracht sein.
  • Elektrische Anlagen: Prüfung durch eine Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 alle 4 Jahre für ortsfeste Anlagen; medizinische Geräte zusätzlich nach DGUV Vorschrift 3 i. V. m. MPBetreibV jährlich.
  • Rauchmelder: In Bundesländern mit Rauchwarnmelderpflicht (gilt für fast alle Bundesländer) jährliche Funktionskontrolle.
  • Notausgangsbeleuchtung: Prüfung monatlich (Sichtkontrolle) und jährlich (Funktionstest mit Protokoll).

Wann gilt das nicht?

  • Mobile Praxiseinheiten (z. B. Hausbesuchskoffer) unterliegen eigenen Prüfvorschriften nach MPBetreibV.
  • Praxen in denkmalgeschützten Gebäuden können von der Baubehörde abweichende Anforderungen für Brandschutzmaßnahmen erhalten.
  • Kleinstpraxen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind von bestimmten Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ausgenommen, nicht jedoch von grundlegenden Brandschutzpflichten.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine lückenlose Dokumentation aller Prüfungen auch im Schadensfall gegenüber der Gebäudeversicherung relevant ist.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →