Erkrankt ein Arzt an einer übertragbaren Krankheit und wird ihm deshalb per Gesundheitsamt ein Berufsverbot erteilt, beginnt die BU-Prüfung mit der Meldung an den Versicherer, die unverzüglich nach Aussprache des Berufsverbots zu erfolgen hat.
Ärzte mit einer infektionsbedingten Berufsunfähigkeit müssen den Versicherungsfall unverzüglich melden. Das behördliche Berufsverbot nach § 31 IfSG muss mindestens 6 Monate dauern, damit ein BU-Anspruch entstehen kann; bei HIV-Infektion greifen in vielen Tarifen spezielle Klauseln.
Hintergrund
Ärzte sind durch ihren Beruf einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt (Nadelstichverletzungen, Aerosolexposition). Für die BU-Versicherung sind folgende Fristen und Regelungen relevant:
- Meldepflicht nach IfSG: Erkrankt der Arzt an einer meldepflichtigen Erkrankung (§ 6 IfSG), muss das Gesundheitsamt binnen 24 Stunden informiert werden.
- Berufsverbot: Das Gesundheitsamt kann nach § 31 IfSG ein Berufsverbot aussprechen; die Dauer entscheidet über den BU-Leistungsanspruch.
- Karenzzeit: Die meisten BU-Versicherer setzen voraus, dass die Einschränkung mindestens 6 Monate andauert; bei vorübergehenden Erkrankungen besteht kein Anspruch.
- Meldung an BU-Versicherer: Unverzüglich nach dem Berufsverbot und Absehbarkeit einer Dauerhaftigkeit, spätestens innerhalb von 4 Wochen.
- Infektionsklausel: Einige Spezialtarife für Heilberufe enthalten eine Infektionsklausel, die bereits bei einem dokumentierten Berufsverbot von mehr als 3 Monaten Leistungen auslöst, auch wenn keine allgemeine BU vorliegt.
Wann gilt das nicht?
- Kurzfristige quarantänebedingte Arbeitsunterbrechungen unter 6 Monaten begründen keinen BU-Anspruch; hier greift ggf. das Krankentagegeld.
- Bei selbstverschuldeter Infektion (z. B. Nichtbeachten von Schutzvorschriften) können Versicherer die Leistung einschränken.
- Bestehen Vorerkrankungen (z. B. bekannte HIV-Infektion bei Antragstellung), die nicht angegeben wurden, droht Leistungsablehnung.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, explizit nach Tarifen mit Infektionsklausel zu fragen, da diese im Vergleich zu Standardtarifen deutlich bessere Absicherung bieten.
Quellen
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