Psychische Erkrankungen sind inzwischen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit bei Ärzten; die Meldepflicht an den BU-Versicherer tritt unverzüglich ein, sobald ein Facharzt eine dauerhaft beeinträchtigende psychische Störung diagnostiziert hat.
Der BU-Leistungsfall durch psychische Erkrankung muss unverzüglich beim Versicherer gemeldet werden. Ein psychiatrisches oder psychotherapeutisches Fachgutachten ist üblicherweise innerhalb von 8 Wochen einzureichen. Der Versicherer entscheidet dann innerhalb von 4 bis 6 Wochen über die Leistungsanerkennung.
Hintergrund
Rund 30 % aller BU-Fälle bei Ärzten haben psychische Ursachen (Depression, Burnout, Angststörungen). Folgende Fristen sind maßgeblich:
- Erstdiagnose und Meldeauslöser: Sobald ein Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie eine Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich mehr als 6 Monaten attestiert, ist der Versicherer zu informieren.
- Meldepflicht: Unverzüglich; spätestens 4 Wochen nach Kenntnis vom Dauerschaden.
- Nachweisdokumente: Ärztlicher Entlassungsbericht aus stationärer Behandlung oder ambulante Behandlungsverläufe über mindestens 6 Monate; Frist zur Vorlage üblicherweise 6 bis 8 Wochen.
- Rückwirkende Leistung: Versicherer zahlen rückwirkend ab dem ersten Monat, in dem die BU-Voraussetzungen vorlagen, bei rechtzeitiger Meldung unbegrenzt; bei verspäteter Meldung maximal 3 Jahre rückwirkend.
- Jährliche Nachprüfung: Bei psychischen Erkrankungen prüfen Versicherer häufig jährlich, ob die Erkrankung weiterhin BU-begründend ist.
Wann gilt das nicht?
- Reine Stressbelastung ohne Diagnose nach ICD-10 reicht nicht aus, um den BU-Anspruch zu begründen.
- Erkrankungen, die bereits bei Antragstellung bekannt waren und nicht angegeben wurden, können zur Leistungsverweigerung führen.
- Wenn der Arzt trotz Diagnose noch in einem anderen Beruf tätig sein kann und kein Ausschluss der abstrakten Verweisung besteht, kann die Leistung verweigert werden.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Tarife ohne abstrakte Verweisbarkeit und mit ausdrücklichem Einschluss psychischer Erkrankungen für Ärzte besonders wichtig sind.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
- Bundesärztekammer
Psychische Erkrankungen sind in Deutschland die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und besonders unter Ärzten weit verbreitet. Burnout, Depressionen und Angststörungen zwingen viele Ärzte zum Berufsausstieg. Die richtige BU-Police ist daher entscheidend.
Hintergrund
Besonderheiten der BU bei psychischen Erkrankungen:
- Leistungsanspruch: Bei einem BU-Grad von 50 Prozent oder mehr aufgrund psychischer Erkrankung muss der Versicherer die vereinbarte Rente zahlen, sofern keine Ausschlüsse vorliegen.
- Ausschlüsse: Manche Versicherer schließen vorbestehende psychische Erkrankungen bei der Antragstellung aus. Frühere Therapien oder Krankenhausaufenthalte müssen bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden.
- Nachweispflicht: Psychiatrische und psychotherapeutische Gutachten sind oft notwendig, um den BU-Leistungsfall durchzusetzen. Die Mitwirkung des Versicherten ist gefordert.
- Anbieter mit fairer Leistungspraxis: Swiss Life, Zurich und die Allianz gelten als Versicherer mit relativ kulanter Leistungspraxis bei psychischen Erkrankungen.
Wichtig: Viele Ärzte verzögern die Anerkennung psychischer Erkrankungen aus Scham oder Karriereangst. Ein frühzeitiger BU-Antrag sichert Leistungen ab dem tatsächlichen Eintrittszeitpunkt.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Keine Vorerkrankungen verschweigen: Frühere psychotherapeutische Behandlungen sind bei der Antragstellung anzugeben. Werden sie verschwiegen und tauchen im Leistungsfall auf, kann der Vertrag angefochten werden.
- BU-Antrag frühzeitig stellen: Wenn Sie merken, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, stellen Sie den BU-Antrag umgehend. Gute Tarife zahlen rückwirkend ab dem Eintritt der BU.
- Unterstützung bei der Antragstellung: BU-Anträge bei psychischen Erkrankungen erfordern sorgfältige Dokumentation. Ärzteversichert hilft Ihnen, den Antrag korrekt zu stellen und Leistungen durchzusetzen.
- Hilfsangebote nutzen: Die Bundesärztekammer und viele Landesärztekammern bieten vertrauliche Unterstützungsprogramme für erkrankte Ärzte an.
Quellen
- Bundesärztekammer: Hilfsangebote für erkrankte Ärzte
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie: Arbeitsfähigkeit
- GDV: Berufsunfähigkeit und psychische Erkrankungen
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