Psychische Erkrankungen sind inzwischen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit bei Ärzten; die Meldepflicht an den BU-Versicherer tritt unverzüglich ein, sobald ein Facharzt eine dauerhaft beeinträchtigende psychische Störung diagnostiziert hat.
Der BU-Leistungsfall durch psychische Erkrankung muss unverzüglich beim Versicherer gemeldet werden. Ein psychiatrisches oder psychotherapeutisches Fachgutachten ist üblicherweise innerhalb von 8 Wochen einzureichen. Der Versicherer entscheidet dann innerhalb von 4 bis 6 Wochen über die Leistungsanerkennung.
Hintergrund
Rund 30 % aller BU-Fälle bei Ärzten haben psychische Ursachen (Depression, Burnout, Angststörungen). Folgende Fristen sind maßgeblich:
- Erstdiagnose und Meldeauslöser: Sobald ein Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapie eine Arbeitsunfähigkeit von voraussichtlich mehr als 6 Monaten attestiert, ist der Versicherer zu informieren.
- Meldepflicht: Unverzüglich; spätestens 4 Wochen nach Kenntnis vom Dauerschaden.
- Nachweisdokumente: Ärztlicher Entlassungsbericht aus stationärer Behandlung oder ambulante Behandlungsverläufe über mindestens 6 Monate; Frist zur Vorlage üblicherweise 6 bis 8 Wochen.
- Rückwirkende Leistung: Versicherer zahlen rückwirkend ab dem ersten Monat, in dem die BU-Voraussetzungen vorlagen, bei rechtzeitiger Meldung unbegrenzt; bei verspäteter Meldung maximal 3 Jahre rückwirkend.
- Jährliche Nachprüfung: Bei psychischen Erkrankungen prüfen Versicherer häufig jährlich, ob die Erkrankung weiterhin BU-begründend ist.
Wann gilt das nicht?
- Reine Stressbelastung ohne Diagnose nach ICD-10 reicht nicht aus, um den BU-Anspruch zu begründen.
- Erkrankungen, die bereits bei Antragstellung bekannt waren und nicht angegeben wurden, können zur Leistungsverweigerung führen.
- Wenn der Arzt trotz Diagnose noch in einem anderen Beruf tätig sein kann und kein Ausschluss der abstrakten Verweisung besteht, kann die Leistung verweigert werden.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Tarife ohne abstrakte Verweisbarkeit und mit ausdrücklichem Einschluss psychischer Erkrankungen für Ärzte besonders wichtig sind.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Gesetze im Internet – VVG
- Bundesärztekammer
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