Arztspezifische BU-Klauseln wie die Infektionsklausel, die Operateurklausel oder der Verzicht auf abstrakte Verweisung müssen bei Vertragsabschluss vereinbart werden; nachträgliche Erweiterungen setzen eine erneute Risikoprüfung voraus.

Klauseln wie Infektionsschutz, Operateurschutz oder Berufsgruppeneinstufung für Ärzte müssen im Moment des Vertragsabschlusses fest verankert sein. Optionale Nachversicherungsereignisse (z. B. Niederlassung, Heirat) müssen innerhalb von 6 Monaten nach dem Ereignis ausgeübt werden.

Hintergrund

Für Ärzte sind folgende BU-Klauseln besonders relevant, jeweils mit ihren fristlichen Besonderheiten:

  • Infektionsklausel: Leistet bei behördlichem Berufsverbot aufgrund einer Infektionskrankheit; muss von Beginn an im Vertrag stehen; keine nachträgliche Aufnahme ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Operateurklausel / Feinmotorikklausel: Für Chirurgen und Zahnärzte relevant; Leistung bereits bei Verlust der Operationsfähigkeit; ebenfalls nur bei Vertragsabschluss oder nach erneuter Prüfung einschließbar.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Kein Standard; muss explizit vereinbart sein. Prüfungsfristen entfallen, da die Klausel keine zeitliche Dimension hat.
  • Nachversicherungsgarantie: Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (Niederlassung, Heirat, Geburt, Erwerb einer Immobilie); Ausübungsfrist 6 Monate nach dem Ereignis. Danach verfällt das Recht auf die jeweilige Option.
  • Karenzzeit: Viele Tarife sehen keine Karenzzeit vor; einzelne Tarife haben 6 Monate; Wahl bei Vertragsabschluss.

Wann gilt das nicht?

  • Im laufenden Leistungsfall können keine Klauseln mehr ergänzt werden.
  • Vorerkrankungen können zur Ausschlussklausel für bestimmte Erkrankungsbilder führen; diese gelten dauerhaft.
  • Einige Klauseln (z. B. Pflegeklausel) können im Laufe des Vertragsverhältnisses ohne Gesundheitsprüfung gegen Mehrbeitrag hinzugefügt werden, wenn sie im Tarif so vorgesehen sind.

Ärzteversichert empfiehlt, bereits beim ersten Vertrag auf arztspezifische Klauseln zu achten, da diese nach einer Erkrankung nachträglich kaum mehr zu erhalten sind.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →