Im BU-Leistungsfall muss der Arzt den Versicherungsfall unverzüglich melden und alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der vom Versicherer gesetzten Frist einreichen, damit die Prüfung zügig abgeschlossen werden kann.
Die Meldung des BU-Leistungsfalls muss unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach Eintritt der dauerhaften Berufsunfähigkeit erfolgen. Der Versicherer hat nach vollständiger Unterlagenvorlage üblicherweise 4 bis 6 Wochen zur Entscheidung. Rückwirkende Rentenzahlung ist ab dem Monat des BU-Eintritts möglich.
Hintergrund
Der BU-Leistungsfall umfasst mehrere Phasen mit jeweils eigenen Fristen:
- Phase 1 – Meldung: Unverzüglich nach Feststellung der dauerhaften BU (mindestens 50 % für voraussichtlich 6 Monate); Formular beim Versicherer anfordern und einreichen.
- Phase 2 – Unterlagenvorlage: Ärztliche Atteste, Gutachten, Steuerbescheide (für Praxisinhaber), Stellenbeschreibungen; Frist 6 bis 8 Wochen nach Meldung.
- Phase 3 – Prüfung: Versicherer darf Gutachter beauftragen; Gesamtprüfungsfrist üblicherweise 3 bis 6 Monate ab vollständiger Unterlagenvorlage.
- Phase 4 – Anerkennungsentscheidung: Schriftliche Mitteilung; bei Anerkennung rückwirkende Zahlung ab BU-Eintritt. Bei Ablehnung Widerspruchs- und Klagemöglichkeit.
- Verjährungsfrist: 3 Jahre nach Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 195 BGB).
- Nachprüfungsrecht: Versicherer kann jährlich die Fortdauer der BU prüfen; Versicherungsnehmer ist zur Mitwirkung verpflichtet.
Wann gilt das nicht?
- Bei verspäteter Meldung können rückwirkende Leistungen verlorengehen, wenn der Versicherer nachweist, dass er durch die Verspätung benachteiligt wurde.
- Liegt ein Betrugsversuch vor, entfällt der Anspruch vollständig; strafrechtliche Konsequenzen sind möglich.
- Praxisinhaber müssen auch nach BU die Praxis ordnungsgemäß abgeben oder schließen; Weiterbetrieb ohne Mitarbeit des Inhabers kann den BU-Grad beeinflussen.
Ärzteversichert begleitet Versicherte im Leistungsfall und hilft dabei, Gutachten und Unterlagen vollständig und fristgerecht einzureichen.
Quellen
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