Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht Ärzten, die BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen; der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem auslösenden Ereignis gestellt werden.

Anlassbezogene Erhöhungen der BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung müssen innerhalb von 6 Monaten nach dem jeweiligen Ereignis (z. B. Praxisgründung, Heirat, Geburt eines Kindes) beantragt werden. Wird die Frist versäumt, entfällt das Recht für diesen Anlass dauerhaft.

Hintergrund

Typische Anlässe für die Nachversicherungsgarantie bei Ärzten und ihre Fristen:

  • Praxisgründung oder Übernahme einer Praxis: Frist 6 Monate ab Eintrag ins Arztregister bzw. Praxisübernahmezeitpunkt.
  • Heirat: 6 Monate nach Eheschließung.
  • Geburt oder Adoption eines Kindes: 6 Monate ab Geburt bzw. Adoptionszeitpunkt.
  • Erwerb einer Immobilie zu Wohnzwecken: 6 Monate nach Kaufvertragsabschluss.
  • Gehaltserhöhung um mehr als 10 %: 6 Monate nach der ersten Lohnabrechnung mit dem neuen Gehalt.

Maximale Erhöhungsbeträge je Anlass liegen in der Regel bei 500 bis 1.000 Euro monatlicher BU-Rente; insgesamt ist der Anstieg auf den im Tarif definierten Gesamtbetrag begrenzt (oft 2.000 bis 3.000 Euro Erhöhung über alle Anlässe). Als Nachweis dient die Heiratsurkunde, der Grundbuchauszug oder die Approbationsurkunde.

Wann gilt das nicht?

  • Im laufenden BU-Leistungsfall kann die Nachversicherungsgarantie nicht mehr ausgeübt werden.
  • Hat der Versicherungsnehmer in der Vergangenheit eine Risikoerhöhung (z. B. schwere Erkrankung) gegenüber dem Versicherer angezeigt, kann dieser die Nachversicherung ablehnen.
  • Bei Tarifen ohne Nachversicherungsgarantie ist eine Erhöhung nur mit vollständiger Gesundheitsprüfung möglich.

Ärzteversichert empfiehlt, die Lebenskalender-Ereignisse direkt nach Eintreten mit dem Versicherungsberater abzugleichen, um keine Nachversicherungsoptionen zu verlieren.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →