Bei der BU-Tarifauswahl gilt nach Vertragsabschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht von 30 Tagen; der optimale Abschlusszeitpunkt für Ärzte ist bereits im Studium oder kurz nach Approbation, wenn das Gesundheitsrisiko am niedrigsten ist.

Nach Abschluss eines BU-Vertrags können Ärzte innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 8 VVG). Der Abschluss im Studium oder in der Assistenzarztzeit sichert in der Regel deutlich günstigere Konditionen und einfachere Gesundheitsprüfung als der Abschluss nach dem 40. Lebensjahr.

Hintergrund

Die BU-Tarifauswahl hat bei Ärzten mehrere zeitkritische Aspekte:

  • Widerrufsrecht: 30 Tage ab Vertragsabschluss und Zugang der Vertragsunterlagen; bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung verlängert sich das Widerrufsrecht auf 12 Monate und 14 Tage.
  • Günstigster Abschlusszeitpunkt: Im Studium (ab 18 Jahren) oder bei Berufseinstieg; Beitragsvorteil durch niedrigeres Eintrittsalter beträgt bei einer 30-jährigen Vertragslaufzeit oft 30 bis 50 %.
  • Gesundheitsprüfungsfenster: Je jünger der Arzt, desto weniger Vorerkrankungen; anonyme Risikovoranfragen vor dem eigentlichen Antrag sind jederzeit ohne Frist möglich.
  • Tarifvergleich: Kein gesetzlicher Vergleichszwang; Versicherer bieten keine Preisbindung. Vergleichsportale und Fachberater können ohne Fristen konsultiert werden.
  • Beitragsanpassungsklausel: Versicherer können Beiträge nach § 163 VVG anpassen; Widerspruchsfrist des Versicherungsnehmers ist 1 Monat nach Mitteilung.

Wann gilt das nicht?

  • Das Widerrufsrecht entfällt, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist und beide Parteien den Vertrag vollständig erfüllt haben.
  • Bei Nutzung elektronischer Vertragswege kann die Widerrufsfrist auf 14 Tage verkürzt sein.
  • Läuft eine bestehende BU-Versicherung aus (z. B. durch Kündigung), muss der neue Abschluss sofort und ohne Wartezeit erfolgen, da sonst Versicherungslücken entstehen.

Ärzteversichert begleitet Ärzte in jedem Karriereschritt bei der Tarifauswahl und stellt sicher, dass keine Fristen verpasst werden.

Quellen

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