Die BU-Versicherungssumme sollte für Ärzte mindestens 60 % des monatlichen Nettoeinkommens betragen; eine Überprüfung wird spätestens alle fünf Jahre oder bei wesentlichen Einkommensänderungen empfohlen.
Als Faustregel gilt: Die monatliche BU-Rente sollte 60 bis 80 % des aktuellen Nettoeinkommens abdecken. Für niedergelassene Ärzte mit einem Jahresgewinn von 150.000 Euro bedeutet das eine BU-Rente von ca. 7.500 bis 10.000 Euro monatlich. Eine Überprüfung ist alle 3 bis 5 Jahre sinnvoll.
Hintergrund
Die Berechnung der richtigen BU-Versicherungssumme ist keine einmalige Angelegenheit, sondern muss regelmäßig angepasst werden:
- Basisformel: 60 bis 80 % des monatlichen Nettoeinkommens als BU-Rente; zuzüglich Altersvorsorgebeitrag, da im Leistungsfall keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden.
- Überprüfungsintervall: Spätestens alle 5 Jahre oder bei Einkommenssteigerung um mehr als 20 %, Praxisgründung, Gehaltserhöhung als Chefarzt oder Familiengründung.
- Anpassung bei Inflation: BU-Rente von 5.000 Euro verliert über 20 Jahre bei 2 % Inflation ca. 20 % Kaufkraft; Dynamikklausel oder regelmäßige Erhöhung nötig.
- Steuerliche Seite: BU-Renten aus geförderten Verträgen (Rürup/Basisrente) werden im Rentenbezug besteuert; dieser Faktor erhöht den erforderlichen Brutto-Rentenbedarf.
- Maximale Versicherungssumme: Viele Versicherer begrenzen die BU-Rente auf 80 % des letzten Nettoeinkommens; Nachweis durch Steuerbescheid.
Wann gilt das nicht?
- Bei Beamten und Soldaten mit Dienstunfähigkeitsklausel gelten eigene Berechnungsgrundlagen.
- Ärzte in der Elternzeit können eine vorübergehende Absenkung der Versicherungssumme vereinbaren, um Beiträge zu sparen; Wiederanhebung ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von 12 Monaten nach Elternzeitende.
- Im Leistungsfall (laufende Zahlung) kann die Rente nicht mehr erhöht werden.
Ärzteversichert berechnet gemeinsam mit Ärzten die individuell passende BU-Rentenhöhe unter Berücksichtigung von Versorgungswerk, privater Altersvorsorge und Steuerlast.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Deutsche Rentenversicherung
- Bundesministerium der Finanzen
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