CEREC-CAD/CAM-Systeme, die in Zahnarztpraxen eingesetzt werden, sind steuerrechtlich als Wirtschaftsgüter über die amtliche AfA-Tabelle abzuschreiben; die Nutzungsdauer beträgt laut AfA-Tabelle für medizinische Geräte üblicherweise fünf Jahre.

CEREC-Systeme werden steuerlich über 5 Jahre linear abgeschrieben (AfA). Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG kann bis zu 40 % der geplanten Anschaffungskosten (max. 200.000 Euro Gesamtinvestition) bis zu 3 Jahre vor Kauf steuerlich geltend gemacht werden.

Hintergrund

Eine CEREC-Anlage kostet zwischen 80.000 und 150.000 Euro; die steuerliche Planung ist entscheidend für die Rentabilität:

  • AfA-Tabelle: Medizinische Geräte mit 5 Jahren Nutzungsdauer; jährliche Abschreibung von 20 % des Anschaffungswerts.
  • Sofortabschreibung (GWG): Bei Anschaffungskosten bis 800 Euro netto ist eine Sofortabschreibung möglich; für CEREC nicht zutreffend.
  • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten im Jahr der Planung absetzbar; das Gerät muss innerhalb von 3 Jahren nach IAB-Bildung angeschafft werden, sonst rückwirkende Aufhebung mit Zinsen (§ 7g Abs. 3 EStG).
  • Finanzierungsfrist: Bankdarlehen für CEREC-Investitionen laufen typischerweise über 5 bis 7 Jahre; Anschlussfinanzierung nach Tilgungsende zu aktuellen Konditionen.
  • Leasingvertrag: Laufzeit meist 36 bis 60 Monate; Leasingraten als Betriebsausgaben sofort absetzbar.

Wann gilt das nicht?

  • Praxen, die den IAB bilden, aber das Gerät nicht anschaffen, müssen den IAB verzinst zurückzahlen; Zinssatz 1,8 % je Monat (§ 7g Abs. 3 EStG).
  • Praxen mit Bilanzerstellungspflicht (GmbH) können andere Abschreibungsverfahren anwenden.
  • Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (20 % im Jahr der Anschaffung) sind möglich, wenn der Gewinn 200.000 Euro nicht übersteigt.

Ärzteversichert berät Zahnärzte bei der optimalen steuerlichen Gestaltung von CEREC-Investitionen in Verbindung mit Praxisfinanzierungskonzepten.

Quellen

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