Crowdinvesting-Beteiligungen über Plattformen unterliegen als Verbraucherdarlehen oder nachrangige Schuldverschreibungen einem 14-tägigen Widerrufsrecht, sofern keine Ausnahmetatbestände greifen.
Ärzte als Anleger haben bei Crowdinvesting-Investments in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach VermAnlG oder KAGB. Kapitalerträge aus Crowdinvesting sind innerhalb der Steuererklärungsfrist anzugeben (31. Juli des Folgejahres ohne Steuerberater).
Hintergrund
Crowdinvesting ermöglicht Ärzten, kleinere Beträge (ab 100 Euro) in Startups, Immobilienprojekte oder Praxis-Expansionen zu investieren. Relevante Fristen und Regelungen:
- Widerrufsrecht: 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 355 BGB); bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bis zu 12 Monate und 14 Tage.
- Prospektpflicht: Angebote ab 100.000 Euro Gesamtvolumen benötigen einen BaFin-gebilligten Prospekt (§ 6 VermAnlG); Kleinemissionen sind von der Prospektpflicht befreit, müssen aber ein Vermögensanlagen-Informationsblatt bereitstellen.
- Steuerliche Erfassung: Zinserträge und Gewinnbeteiligungen aus Crowdinvesting unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli); Verluste können mit Kapitalerträgen verrechnet werden; Verlustverrechnung 5 Jahre.
- Verlustabzug: Totalausfälle (Insolvenz) können seit dem Jahressteuergesetz 2020 erst ab 2024 wieder vollständig mit Kapitalerträgen verrechnet werden.
- Plattformgebühren: Bei Kündigung vor Laufzeitende können Plattformen Voraustrennungsgebühren verlangen; Kündigungsfristen 3 bis 6 Monate.
Wann gilt das nicht?
- Bei rein institutionellen Beteiligungen (keine Privatpersonenplattform) gelten andere Regelungen des Kapitalmarktrechts.
- Ärzte, die Crowdinvesting gewerblich betreiben (mehr als 10 Projekte pro Jahr), können als gewerbliche Anleger eingestuft werden mit anderen Steuerpflichten.
- Bei Totalausfall einer Beteiligung entstehen keine Rückforderungsansprüche gegen die Plattform, sofern diese die Prospektangaben korrekt gemacht hat.
Ärzteversichert empfiehlt, Crowdinvesting als Beimischung im Portfolio zu betrachten und nicht mehr als 5 bis 10 % des Gesamtvermögens zu investieren.
Quellen
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