Dermatologen, die eine eigene Praxis gründen oder übernehmen möchten, müssen einen Zulassungsantrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung stellen; die Bearbeitungszeit bis zur Entscheidung des Zulassungsausschusses beträgt drei bis sechs Monate.

Der Antrag auf Kassenzulassung als Dermatologe muss vollständig bei der KV eingereicht werden; der Zulassungsausschuss tagt quartalsweise und entscheidet innerhalb von 6 Monaten nach Antragseingang. In gesperrten Planungsbereichen ist eine Nachfolgebesetzung über das Nachbesetzungsverfahren möglich.

Hintergrund

Die Gründung einer Dermatologie-Praxis unterliegt kassenärztlichen und berufsrechtlichen Fristen:

  • Zulassungsantrag: Einzureichen bei der zuständigen KV; Unterlagen: Approbation, Facharztanerkennung, Lebenslauffoto, polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate).
  • Zulassungsausschuss: Tagt in der Regel einmal pro Quartal; Entscheidungsfrist 6 Monate nach vollständigem Eingang des Antrags.
  • Nachbesetzung: In überversorgten Gebieten (Sperrgebiet) kann eine Nachfolgestelle nur innerhalb von 12 Monaten nach Praxisaufgabe des Vorgängers besetzt werden.
  • Approbationsurkunde: Muss vor Antragstellung vorliegen; Erteilung durch Landesärztekammer innerhalb von 3 Monaten nach vollständigem Antrag.
  • Praxisanmeldung Gewerbeamt/Finanzamt: Innerhalb von 4 Wochen nach Praxiseröffnung (steuerliche Anmeldung beim Finanzamt).

Wann gilt das nicht?

  • Reine Privatpraxen ohne GKV-Zulassung benötigen keine KV-Zulassung, aber weiterhin Approbation und Facharztanerkennung.
  • Angestellte Dermatologen in MVZ-Strukturen benötigen selbst keine eigene Zulassung; diese liegt beim MVZ-Träger.
  • In unterversorgten Gebieten können vereinfachte und beschleunigte Zulassungsverfahren gelten.

Ärzteversichert begleitet Dermatologen bei der Praxisgründungsplanung und stellt sicher, dass alle relevanten Fristen eingehalten werden.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →