Die Direktversicherung als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) muss innerhalb von drei Monaten nach Mitarbeiterbeitritt angeboten werden, wenn der Mitarbeiter Entgeltumwandlung verlangt.

Verlangt ein Praxis-Mitarbeiter Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG, muss der Arbeitgeber innerhalb von 2 Monaten einen Durchführungsweg bereitstellen. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherungsanwartschaften werden nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und ab dem 21. Lebensjahr unverfallbar.

Hintergrund

Die Direktversicherung ist der häufigste bAV-Durchführungsweg in Arztpraxen. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Relevante Fristen:

  • Einrichtungspflicht: Nach Anfrage des Mitarbeiters auf Entgeltumwandlung 2 Monate Zeit für den Arbeitgeber.
  • Unverfallbarkeitsfrist: 3 Jahre Betriebszugehörigkeit; Mindestalter 21 Jahre für arbeitgeberfinanzierte Anteile.
  • Entgeltumwandlung: Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich (2026: 3.864 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei; weitere 4 % steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.
  • Portabilität: Bei Arbeitgeberwechsel kann der Mitarbeiter die Direktversicherung auf eigene Kosten fortführen oder den Übertragungswert innerhalb von 12 Monaten auf neuen Arbeitgeber übertragen.
  • Jahresbeitrag Arbeitgeberzuschuss: Seit 2022 Pflicht: Mindestens 15 % Zuschuss auf den umgewandelten Betrag, soweit Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.

Wann gilt das nicht?

  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) haben Anspruch auf Entgeltumwandlung, aber der Arbeitgeberzuschuss entfällt bei fehlenden Sozialversicherungsersparnissen.
  • Beim Austritt des Mitarbeiters vor Ablauf der Unverfallbarkeitsfrist verfällt der arbeitgeberfinanzierte Anteil.
  • Praxisinhaber, die selbst Versicherungsnehmer und versicherte Person sind, können die Direktversicherung für sich selbst nur unter engen steuerlichen Voraussetzungen nutzen.

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der rechtssicheren Einrichtung von Direktversicherungen für ihr Praxispersonal.

Quellen

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