Disease-Management-Programme (DMP) verpflichten koordinierende Ärzte zur Erstdokumentation innerhalb von vier Wochen nach Patienteneinschreibung; Folgedokumentationen erfolgen halbjährlich.
Die Erstdokumentation im DMP muss innerhalb von 4 Wochen nach Einschreibung des Patienten elektronisch an die KV übermittelt werden. Folgedokumentationen sind halbjährlich (alle 6 Monate) fällig; fehlende Dokumentationen führen zu Honorarabzügen.
Hintergrund
DMP-Programme (Diabetes mellitus Typ 1 und 2, KHK, Asthma, COPD, Brustkrebs, chronische Rückenschmerzen) sollen die Versorgungsqualität chronisch Kranker verbessern. Relevante Fristen:
- Einschreibung: Patient gibt schriftliche Einwilligung; Arzt trägt Erstdaten innerhalb von 4 Wochen ein.
- Erstdokumentation: Übermittlung an KV innerhalb von 4 Wochen nach Einschreibedatum.
- Folgedokumentation: Halbjährlich (nach 6 Monaten); bei Nichtübermittlung können Honorarkürzungen von 10 bis 50 Euro je Datensatz entstehen.
- Schulungsnachweis: Teilnahme an DMP-Schulungen muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.
- Vertragslaufzeit DMP: DMP-Verträge zwischen KK und KV werden in der Regel 5 Jahre abgeschlossen; bei Auflauf muss der Arzt ggf. neu akkreditiert werden.
Wann gilt das nicht?
- Privatpatienten können nicht in GKV-DMPs eingeschrieben werden.
- Praxen ohne DMP-Akkreditierung können keine DMP-Leistungen abrechnen; die Akkreditierung muss aktiv beantragt werden.
- Bei Praxisauflösung gehen offene DMP-Dokumentationspflichten auf den Nachfolger über oder enden mit Praxisabmeldung.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass regelmäßige DMP-Dokumentation nicht nur Pflicht, sondern auch wirtschaftlich relevant ist, da DMP-Patienten extrabudgetär abgerechnet werden können.
Quellen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Gesetze im Internet – SGB V
- Bundesministerium für Gesundheit
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