Disease-Management-Programme (DMP) verpflichten koordinierende Ärzte zur Erstdokumentation innerhalb von vier Wochen nach Patienteneinschreibung; Folgedokumentationen erfolgen halbjährlich.

Die Erstdokumentation im DMP muss innerhalb von 4 Wochen nach Einschreibung des Patienten elektronisch an die KV übermittelt werden. Folgedokumentationen sind halbjährlich (alle 6 Monate) fällig; fehlende Dokumentationen führen zu Honorarabzügen.

Hintergrund

DMP-Programme (Diabetes mellitus Typ 1 und 2, KHK, Asthma, COPD, Brustkrebs, chronische Rückenschmerzen) sollen die Versorgungsqualität chronisch Kranker verbessern. Relevante Fristen:

  • Einschreibung: Patient gibt schriftliche Einwilligung; Arzt trägt Erstdaten innerhalb von 4 Wochen ein.
  • Erstdokumentation: Übermittlung an KV innerhalb von 4 Wochen nach Einschreibedatum.
  • Folgedokumentation: Halbjährlich (nach 6 Monaten); bei Nichtübermittlung können Honorarkürzungen von 10 bis 50 Euro je Datensatz entstehen.
  • Schulungsnachweis: Teilnahme an DMP-Schulungen muss alle 3 Jahre nachgewiesen werden.
  • Vertragslaufzeit DMP: DMP-Verträge zwischen KK und KV werden in der Regel 5 Jahre abgeschlossen; bei Auflauf muss der Arzt ggf. neu akkreditiert werden.

Wann gilt das nicht?

  • Privatpatienten können nicht in GKV-DMPs eingeschrieben werden.
  • Praxen ohne DMP-Akkreditierung können keine DMP-Leistungen abrechnen; die Akkreditierung muss aktiv beantragt werden.
  • Bei Praxisauflösung gehen offene DMP-Dokumentationspflichten auf den Nachfolger über oder enden mit Praxisabmeldung.

Ärzteversichert weist darauf hin, dass regelmäßige DMP-Dokumentation nicht nur Pflicht, sondern auch wirtschaftlich relevant ist, da DMP-Patienten extrabudgetär abgerechnet werden können.

Quellen

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