Vor dem Abschluss einer Versicherung muss der Berater dem Arzt eine vollständige Beratungsdokumentation aushändigen; nach Vertragsschluss gilt je nach Versicherungsart ein 14- bis 30-tägiges Widerrufsrecht.
Versicherungsberater und -makler sind nach § 61 VVG verpflichtet, vor Vertragsabschluss schriftlich zu dokumentieren, welche Bedürfnisse des Kunden ermittelt wurden und warum ein bestimmtes Produkt empfohlen wird. Das Widerrufsrecht nach Vertragsschluss beträgt 14 Tage (allgemein) bzw. 30 Tage bei Lebens- und BU-Versicherungen.
Hintergrund
Ärzte sollten das Erstgespräch mit einer Versicherungsberatung gut vorbereiten und die gesetzlichen Schutzrechte kennen. Relevante Fristen:
- Beratungsdokumentation: Muss vor Vertragsabschluss vorliegen; enthält Bedarf, Empfehlung und Begründung (§ 61 VVG).
- Widerrufsrecht allgemein: 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 8 VVG) für die meisten Versicherungsverträge.
- Widerrufsrecht Lebensversicherung/BU: 30 Tage ab Zugang der Vertragsunterlagen und vollständiger Widerrufsbelehrung (§ 8 Abs. 2 VVG).
- Beschwerde bei BaFin: Bei Fehlberatung kann innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis eine Beschwerde eingereicht werden; Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen Berater ebenfalls 3 Jahre.
- Protokoll: Innerhalb von 4 Wochen nach Gespräch kann der Arzt Ergänzungen am Protokoll verlangen.
Wann gilt das nicht?
- Fernabsatzverträge (Online-Abschlüsse) unterliegen dem allgemeinen 14-tägigen Widerrufsrecht nach § 312g BGB.
- Wenn der Arzt ausdrücklich auf das Beratungsprotokoll verzichtet, entfällt die Protokollpflicht.
- Bei telefonischer Beratung muss das Protokoll nachträglich übersandt werden; Einwände binnen 4 Wochen.
Ärzteversichert stellt bei jedem Beratungsgespräch eine vollständige und transparente Dokumentation zur Verfügung, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Quellen
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