Die Erwerbsminderungsrente der DRV kann ab dem ersten Monat der Erwerbsminderung beantragt werden; sie setzt aber 5 Jahre Pflichtbeitragszeit voraus, während die BU-Versicherung unabhängig von Wartezeiten leistet.
Die Erwerbsminderungsrente setzt eine Wartezeit von 5 Jahren (60 Pflichtbeitragsmonate) voraus und muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden; rückwirkend bis zu 12 Monate. Die BU-Versicherung leistet nach einer individuellen Karenzzeit (typisch 6 Monate) und bietet höhere Rentenleistungen.
Hintergrund
Ärzte, die in der DRV versichert sind (nicht Versorgungswerk), können im Falle dauerhafter Erwerbsminderung Ansprüche bei beiden Systemen geltend machen. Vergleich der Fristen:
- Erwerbsminderungsrente DRV: Antrag jederzeit möglich; rückwirkende Zahlung maximal 12 Monate. Wartezeit 5 Jahre Pflichtbeiträge.
- Bearbeitungszeit DRV: 3 bis 6 Monate nach Antragseingang; bei fehlenden Unterlagen verlängert sich die Prüfung.
- BU-Versicherung: Meldung unverzüglich; Karenzzeit 6 Monate; Entscheidung innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach vollständiger Unterlagenvorlage; rückwirkende Zahlung ab BU-Eintritt.
- Parallelleistungen: BU-Rente und Erwerbsminderungsrente können gleichzeitig bezogen werden; keine gegenseitige Anrechnung.
- Abgrenzung: Erwerbsminderungsrente gilt bei weniger als 6 Stunden täglich arbeitsfähig; BU bei mindestens 50 % Einschränkung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
Wann gilt das nicht?
- Ärzte im Versorgungswerk erhalten keine DRV-Erwerbsminderungsrente; das Versorgungswerk zahlt Berufsunfähigkeitsrente nach eigenen Regelungen.
- Bei voller Erwerbsminderung (unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig) ist die DRV-Rente höher als bei teilweiser Erwerbsminderung.
- Für Ärzte mit weniger als 5 Jahren Berufstätigkeit greift die DRV-Erwerbsminderungsrente nicht.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten in der DRV, beide Absicherungssysteme zu verstehen und eine BU-Versicherung ergänzend abzuschließen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
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