Die Anmeldung zur Facharztprüfung muss in der Regel drei Monate vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Ärztekammer eingereicht werden; Voraussetzung ist der Nachweis der vollständig abgeleisteten Mindestweiterbildungszeit.
Anmeldeschluss zur Facharztprüfung: 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der zuständigen Ärztekammer. Die Mindestweiterbildungszeit (je nach Fach 5 bis 6 Jahre) muss vollständig nachgewiesen sein. Fehlende Logbucheinträge müssen vor Antragstellung nachgereicht werden.
Hintergrund
Die Facharztprüfung ist der Abschluss der ärztlichen Weiterbildung; ihre Vorbereitung unterliegt mehreren Fristen:
- Anmeldefrist: 3 Monate vor dem Prüfungstermin; genaue Fristen variieren je nach Ärztekammer (z. B. Ärztekammer Hamburg: 4 Monate vor Termin).
- Mindestweiterbildungszeit: Je nach Fachgebiet 5 bis 6 Jahre; Mindestzeiten an bestimmten Einrichtungstypen (z. B. 6 Monate Notaufnahme) müssen erfüllt sein.
- Logbuch-Einreichung: Bei der Ärztekammer einzureichen; Nachreichung von fehlenden Einträgen innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung möglich.
- Befugnis des Weiterbilders: Der zugelassene Weiterbilder muss zum Zeitpunkt der Weiterbildung berechtigt gewesen sein; Änderungen müssen dokumentiert werden.
- Prüfungswiederholung: Bei Nicht-Bestehen kann die Prüfung nach frühestens 6 Monaten wiederholt werden; maximale Versuche je nach Kammer 3.
Wann gilt das nicht?
- In manchen Bundesländern können kürzere Mindestweiterbildungszeiten durch Zusatzqualifikationen kompensiert werden.
- Anerkannte Auslandsweiterbildungszeiten können angerechnet werden; hierfür gelten eigene Antragsfristen bei der Ärztekammer (6 Monate vor Antragstellung).
- Facharztprüfungen im Rahmen europäischer Anerkennung gelten anderen Zeitregeln.
Ärzteversichert empfiehlt, die Weiterbildungsdokumentation kontinuierlich zu führen und den Anmeldetermin zur Prüfung frühzeitig im Blick zu behalten.
Quellen
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