Der Fachkräftemangel bei Ärzten zwingt viele Praxen, auf Ärzte aus dem EU- oder Nicht-EU-Ausland zurückzugreifen; die Anerkennung ausländischer Approbationen dauert im Schnitt drei bis zwölf Monate.
EU-Ärzte mit anerkanntem Facharztdiplom können über das EU-Anerkennungsverfahren innerhalb von 3 Monaten nach vollständigem Antrag eine Approbation erhalten. Nicht-EU-Ärzte müssen eine Kenntnisprüfung ablegen; Vorbereitung 6 bis 12 Monate; Gesamtdauer des Anerkennungsverfahrens 12 bis 24 Monate.
Hintergrund
Deutschland verzeichnet einen erheblichen Ärztemangel, insbesondere in ländlichen Regionen und bei Hausärzten. Relevante Fristen beim Recruiting ausländischer Ärzte:
- EU-Anerkennungsverfahren: Antrag bei Landesärztekammer; gesetzliche Entscheidungsfrist 3 Monate nach vollständigem Antrag (§ 3 BÄO i. V. m. EU-Berufsanerkennungsrichtlinie).
- Nicht-EU-Ärzte: Deutschkenntnisnachweis (mind. C1), Kenntnisprüfung; Wartezeit auf Prüfungstermin 3 bis 6 Monate; Berufserlaubnis kann für bis zu 2 Jahre (§ 10 BÄO) erteilt werden.
- Berufserlaubnis: Provisorische Zulassung zur Behandlung unter Aufsicht; gültig 2 Jahre, verlängerbar; endgültige Approbation nach bestandener Kenntnisprüfung.
- Einstellungsverfahren: Arbeitsrechtliche Probezeit bis zu 6 Monate (§ 622 BGB); Arbeitgeber muss innerhalb von 4 Wochen nach Einstellung die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vornehmen.
Wann gilt das nicht?
- Spezialärzte aus Drittländern mit bilateralem Anerkennungsabkommen können schnellere Verfahren nutzen.
- Telearztmodelle und Delegationskonzepte können kurzfristige Überbrückung ohne vollständige Approbation ermöglichen.
- Bei Praxisabgabe an einen Auslandsarzt muss die vollständige Approbation zum Übernahmezeitpunkt vorliegen.
Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber beim Aufbau eines rechtssicheren Personalkonzepts auch mit internationalem Fachpersonal.
Quellen
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