Familiengesellschaften für Ärzte (z. B. GbR zur Vermögensverwaltung oder GmbH & Co. KG) können jederzeit gegründet werden; steuerliche Gestaltungen (Einlagen, Gewinnverteilung) müssen jedoch vor dem Jahresende umgesetzt werden.

Familiengesellschaften können zu jedem Zeitpunkt gegründet werden. Steuerlich wirksame Einlagen oder Übertragungen von Vermögen auf die Gesellschaft müssen bis 31. Dezember des Steuerjahres vollzogen sein. Jahresabschlüsse sind innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende zu erstellen.

Hintergrund

Ärzte mit hohem Vermögen nutzen Familiengesellschaften, um Vermögen auf Familienmitglieder zu übertragen und die Steuerlast zu optimieren. Relevante Fristen:

  • Gründung: Jederzeit möglich; GbR durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung; GmbH & Co. KG notariell beurkundungspflichtig, Dauer 4 bis 8 Wochen bis zur Handelsregistereintragung.
  • Steuerliche Wirkung Einlagen: Einlagen in die Gesellschaft bis 31. Dezember wirksam für das laufende Steuerjahr; rückwirkende Gestaltungen nicht anerkannt.
  • Jahresabschluss: GbR ohne Buchführungspflicht; GmbH & Co. KG mit Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende.
  • Schenkungsteuer bei Übertragung: Bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro (Kinder) alle 10 Jahre; Nutzung erfordert rechtzeitige Übertragung vor Fristablauf.
  • Gewinnverteilung: Muss dem Gesellschaftsvertrag entsprechen und fremdüblich sein; Änderungen des Gesellschaftsvertrags für das Folgejahr bis Jahresende vereinbaren.

Wann gilt das nicht?

  • Familiengesellschaften, die ausschließlich gewerblich tätig sind, unterliegen der Gewerbesteuer.
  • Bei Schenkungen innerhalb der Familie unter dem Deckmantel einer Gesellschaft kann das Finanzamt verdeckte Schenkungen feststellen.
  • Arztpraxen selbst können nicht in eine Familiengesellschaft überführt werden, da die Niederlassungsrechte an die Person des Arztes gebunden sind.

Ärzteversichert empfiehlt, die Gründung einer Familiengesellschaft mit einem auf Vermögensstrukturierung spezialisierten Steuerberater zu planen.

Quellen

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