In der PKV gilt eine Anmeldefrist von zwei Monaten nach Geburt des Kindes, damit der Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung in den Versicherungsvertrag des Elternteils aufgenommen wird.
Neugeborene Kinder müssen innerhalb von 2 Monaten nach Geburt in der PKV des Elternteils angemeldet werden. Wird die Frist versäumt, muss das Kind einen eigenen PKV-Vertrag mit Gesundheitsprüfung abschließen oder in die GKV eingeschrieben werden. In der GKV gibt es keine Anmeldefrist für Kinder.
Hintergrund
Die PKV hat keine kostenfreie Familienversicherung wie die GKV; jedes Familienmitglied hat einen eigenen Vertrag oder wird in den Tarif des Elternteils aufgenommen. Relevante Fristen:
- Anmeldung Neugeborene: 2 Monate nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung; nach dieser Frist ist eine vollständige Risikoprüfung erforderlich.
- Beitragsanpassung: Bei Aufnahme eines Kindes steigt der Beitrag des Familientarifs; keine gesetzliche Frist für die Anpassungsmitteilung, aber Versicherer passen binnen 1 Monat an.
- Statusänderungen: Heirat, Scheidung oder Tod des Partners müssen innerhalb von 1 Monat dem PKV-Versicherer gemeldet werden; andernfalls können Leistungen für nicht mehr berechtigte Personen zurückgefordert werden.
- Kindertarif: Viele PKV-Versicherer führen Kindertarife; Umstellung auf Erwachsenentarif meist automatisch mit Volljährigkeit (18. Lebensjahr).
- Studium und Berufsausbildung: Während des Studiums (bis 25 Jahre) kann das Kind oft im elterlichen PKV-Tarif verbleiben; nach Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Wechsel in eigenen Tarif erforderlich.
Wann gilt das nicht?
- Ist der andere Elternteil GKV-versichert und das Kind wird in der GKV versichert, gelten die PKV-Fristen nicht.
- Adoptivkinder haben dieselben Fristen wie Neugeborene ab Adoptionszeitpunkt.
- Pflegekinder können je nach Vertrag und Versicherer abweichende Regelungen haben.
Ärzteversichert unterstützt Arztfamilien bei der Optimierung ihrer PKV-Konditionen für alle Familienmitglieder.
Quellen
- PKV-Verband
- Bundesministerium für Gesundheit
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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