Family-Office-Dienstleistungsmandate für Ärzte unterliegen individuellen Vertragsbedingungen; üblich sind Mindestlaufzeiten von zwölf Monaten und Kündigungsfristen von drei Monaten zum Laufzeitende.

Family-Office-Mandate laufen typischerweise 12 Monate mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Regulatorisch muss das Family Office bei Ausübung von Vermögensverwaltung oder Anlageberatung eine Zulassung nach KWG oder MiFID II besitzen; die BaFin überwacht dies. Portfolioberichte werden vierteljährlich geliefert.

Hintergrund

Ein Family Office koordiniert für Ärzte ab einem Vermögen von ca. 5 Millionen Euro alle Finanzangelegenheiten. Relevante Fristen und Regelungen:

  • Mandatslaufzeit: Mindestens 12 Monate; danach Kündigung mit 3-monatiger Frist.
  • Portfolioberichte: Quartalsweise (MiFID-Pflicht); bei Kosteninformationspflicht jährliche Gesamtkostenaufstellung.
  • Regulatorische Zulassung: Family Office mit Vermögensverwaltung benötigt BaFin-Zulassung nach § 32 KWG; rein beratende Family Offices können unter § 34f GewO oder § 34h GewO tätig sein.
  • Steuerliche Berichterstattung: Jahressteuerreport bis 28. Februar des Folgejahres; FATCA-Meldungen bis 31. Juli.
  • Datenschutz: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO muss vor Mandatsbeginn geschlossen werden.

Wann gilt das nicht?

  • Single Family Offices (nur für eine Familie) unterliegen weniger strengen Regulierungspflichten.
  • Rein steuerliche oder rechtliche Beratung durch ein Family Office benötigt keine BaFin-Zulassung.
  • Ärzte mit Vermögen unter 2 Millionen Euro sind für klassische Family Offices oft unter den Mindestanforderungen.

Ärzteversichert empfiehlt, Family-Office-Mandate sorgfältig auf Interessenkonflikte und Kostenstrukturen zu prüfen und Angebote mehrerer Anbieter zu vergleichen.

Quellen

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