Telemedizinische Behandlungsleistungen sind nach denselben GOÄ- und EBM-Regelungen abzurechnen wie Präsenzbehandlungen; Abrechnungen müssen innerhalb von vier Wochen nach Behandlung eingereicht werden.
Telemedizinische Leistungen werden nach GOÄ (Privatpatienten) oder EBM (GKV-Patienten) abgerechnet; die Abrechnung muss innerhalb von 4 Wochen nach Leistungserbringung erfolgen. PKV-Versicherer erstatten eingereichte Rechnungen in der Regel innerhalb von 14 bis 30 Tagen.
Hintergrund
Fernbehandlung ist in Deutschland seit der Änderung der Musterberufsordnung 2018 grundsätzlich zulässig; die Erstattung durch Krankenversicherungen ist an spezifische Fristen und Bedingungen geknüpft:
- Abrechnungsfrist: Rechnungen für Fernbehandlungen müssen innerhalb von 4 Wochen nach Behandlungsdatum gestellt werden; bei PKV-Patienten gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB.
- PKV-Erstattung: Versicherer erstatten eingereichte Rechnungen innerhalb von 14 bis 30 Tagen; bei unvollständigen Unterlagen kann sich die Frist auf bis zu 6 Wochen verlängern.
- GKV-Abrechnung: Telemedizinische EBM-Ziffern werden quartalsweise über die KV abgerechnet; Einreichungsfrist ist der 10. des Folgemonats nach Quartalsende.
- Rezeptausstellung: Für Folgeverordnungen per Fernbehandlung gilt dieselbe Gültigkeitsdauer von 3 Monaten wie bei Präsenzrezepten.
- Dokumentationspflicht: Fernbehandlungen müssen gemäß § 10 MBO-Ä dokumentiert werden; Aufbewahrungspflicht der Dokumentation beträgt mindestens 10 Jahre.
- Plattformanforderungen: Telemedizin-Plattformen müssen DSGVO-konform sein; Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO kann bei risikoreichen Verarbeitungen erforderlich sein.
Wann gilt das nicht?
- Notfallversorgung per Telefon unterliegt besonderen Abrechnungsregeln und wird gesondert vergütet.
- Erstbehandlungen ausschließlich per Fernbehandlung ohne vorherigen Patientenkontakt sind in einigen Bundesländern noch eingeschränkt.
- GKV-Versicherte können nur Leistungen erstattet bekommen, die im EBM-Katalog telemedizinisch zugelassen sind.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der korrekten Abrechnung telemedizinischer Leistungen und der Optimierung des Erstattungsprozesses.
Quellen
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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