Nach der Heirat haben Ärzte wichtige finanzielle Fristen zu beachten: Innerhalb von einem Monat nach der Eheschließung sollten Steuerklasse, PKV-Vertrag, Versorgungswerk und Bezugsrechte bei Versicherungen angepasst werden.
Ärzte sollten nach der Heirat innerhalb von 1 Monat die Steuerklasse beim Finanzamt wechseln (IV/IV oder III/V), die PKV über die Statusänderung informieren und das Versorgungswerk benachrichtigen. Bezugsrechte bei Lebensversicherungen und BU können sofort geändert werden.
Hintergrund
Die Heirat hat für Ärzte weitreichende finanzielle Konsequenzen; zentrale Fristen und Maßnahmen im Überblick:
- Steuerklassenwechsel: Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt innerhalb von 1 Monat nach Heirat; wirksam ab dem Folgemonat. Günstigste Kombination (III/V oder IV/IV mit Faktor) sollte mit Steuerberater abgestimmt werden.
- PKV-Meldung: Die Heirat muss dem PKV-Versicherer innerhalb von 1 Monat mitgeteilt werden; möglicherweise kann der Partner in den Tarif aufgenommen werden oder erhält eigene Konditionen.
- Versorgungswerk: Ändert sich durch Heirat die Begünstigtensituation; Anpassung des Begünstigten beim Versorgungswerk innerhalb von 6 Wochen empfehlenswert.
- Testament und Erbrecht: Ohne Testament erbt der Ehepartner automatisch nach § 1931 BGB; dennoch sollte ein gemeinschaftliches Testament zeitnah nach Heirat erstellt werden.
- Güterstand: Standard ist Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB; Ehevertrag mit abweichendem Güterstand muss notariell beurkundet werden und kann noch am Hochzeitstag geschlossen werden.
- Lebensversicherung und BU: Bezugsrechte können formlos geändert werden; Meldung an Versicherer ohne gesetzliche Frist, aber zeitnah empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
- Bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften galten bis 2017 andere Regeln; seit dem Ehe-für-alle-Gesetz gelten dieselben Fristen wie bei der Ehe.
- Bei einer Zugewinngemeinschaft wird das Praxisvermögen nur bei Scheidung oder Tod relevant; während der Ehe bleibt es getrennt.
- Arztpraxen in Gesellschaftsform (GbR, BAG) erfordern möglicherweise eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages bei Heirat.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der umfassenden Finanzplanung nach der Heirat und koordiniert alle notwendigen Anpassungen.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
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