Bei einer Scheidung müssen Ärzte zentrale Finanzfristen einhalten: Der Versorgungsausgleich wird automatisch vom Familiengericht durchgeführt; PKV und Versicherungen sind innerhalb von einem Monat nach rechtskräftiger Scheidung anzupassen.

Der Versorgungsausgleich beim Versorgungswerk wird automatisch im Scheidungsverfahren geregelt; Ärzte müssen innerhalb von 1 Monat nach rechtskräftiger Scheidung ihre PKV, BU-Versicherung und Bezugsrechte anpassen. Zugewinnausgleichsansprüche verjähren nach 3 Jahren.

Hintergrund

Eine Scheidung hat für Ärzte erhebliche finanzielle Auswirkungen; relevante Fristen:

  • Versorgungsausgleich: Nach §§ 1-38 VersAusglG teilt das Familiengericht automatisch alle Rentenanwartschaften (Versorgungswerk, GRV) hälftig auf; Ärzte müssen dem Versorgungswerk relevante Unterlagen innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung einreichen.
  • Zugewinnausgleich: Ansprüche auf Zugewinnausgleich nach §§ 1363 ff. BGB verjähren in 3 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung; Praxisvermögen wird mit einbezogen, sofern kein Ehevertrag besteht.
  • PKV-Anpassung: Getrennt lebende Ehepartner im Tarif müssen innerhalb von 1 Monat nach Rechtskraft aus dem Tarif entfernt werden; der Ex-Partner muss eigene Versicherung abschließen.
  • BU-Vertrag: Bezugsrechte für Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten unmittelbar nach Scheidung geändert werden; keine gesetzliche Frist, aber zeitnah empfohlen.
  • Testament: Ein gemeinschaftliches Testament wird durch Scheidung nach § 2268 BGB unwirksam; neues Testament sollte zeitnah erstellt werden.
  • Steuerklasse: Spätestens im Jahr nach der Trennung Wechsel zur Steuerklasse I; Antrag beim Finanzamt binnen 1 Monat nach Jahresbeginn.

Wann gilt das nicht?

  • Bei einem Ehevertrag mit Gütertrennung entfällt der Zugewinnausgleich; der Versorgungsausgleich bleibt dennoch.
  • Einvernehmliche Vereinbarungen über Versorgungsausgleich oder Zugewinn müssen notariell beurkundet und gerichtlich genehmigt werden.
  • Selbständige Ärzte mit Praxis unterliegen besonderen Bewertungsregeln; der Praxiswert wird nach IDW S1 oder einem Ertragswertverfahren ermittelt.

Ärzteversichert hilft Ärzten bei der finanziellen Neuausrichtung nach einer Scheidung und koordiniert die Anpassung aller Versicherungen.

Quellen

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