Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung (Fondspolice) besteht nach Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht von 30 Tagen; innerhalb der Vertragslaufzeit können Fondswechsel meist kostenfrei bis zu zwölfmal pro Jahr vorgenommen werden.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei fondsgebundenen Rentenversicherungen beträgt nach § 8 VVG 30 Tage ab Erhalt der Versicherungsunterlagen. Beitragszahlungen sind als Sonderausgaben absetzbar; der jährliche Höchstbetrag bei Rürup-Fondspolicen beträgt 2025 bis zu 29.344 Euro für Alleinstehende.

Hintergrund

Fondsgebundene Rentenversicherungen kombinieren Kapitalmarktrenditen mit steuerlichen Vorteilen; für Ärzte gelten folgende Fristen:

  • Widerrufsrecht: 30 Tage nach Zugang der Versicherungsunterlagen nach § 8 VVG; bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung verlängert sich das Widerrufsrecht auf bis zu 1 Jahr und 14 Tage.
  • Fondswechsel (Switch/Shift): Innerhalb des Vertrages meist bis zu 12 Shifts pro Jahr kostenfrei; manche Tarife erlauben unbegrenzte Wechsel; Ausführung innerhalb von 2 bis 5 Werktagen.
  • Kündigung: Laufzeit meist bis Rentenalter; außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund; reguläre Kündigung mit 1-monatiger Frist möglich, aber mit Stornoabzügen verbunden.
  • Beitragsfreistellung: Beitragsfreistellung ohne Kündigung möglich; Frist für Antrag meist 4 Wochen vor gewünschtem Wirksamkeitsdatum.
  • Rentenwahlrecht: Bei Rentenbeginn muss innerhalb einer Frist von typischerweise 3 Monaten zwischen Kapitalabfindung und Rentenzahlung gewählt werden.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Rürup-Beiträge bis 31. Dezember für das laufende Steuerjahr einzahlen; nachträgliche Einzahlungen für das Vorjahr sind nicht möglich.

Wann gilt das nicht?

  • Basisrentenpolicen (Rürup) können nicht vorzeitig ausgezahlt werden; Kündigung führt nur zu Beitragsfreistellung.
  • Verträge aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) unterliegen dem BetrAVG mit abweichenden Unverfallbarkeitsfristen.
  • Bei Riester-Fondspolicen gelten gesonderte Fristen für Zulagen (31. Dezember für Eigenbeiträge des laufenden Jahres; Zulageantrag bis 2 Jahre nach Ende des Beitragsjahres).

Ärzteversichert vergleicht fondsgebundene Rentenversicherungen für Ärzte und analysiert die beste Kombination aus Renditechancen und steuerlicher Effizienz.

Quellen

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