Ärzte, die aus der GKV-Pflichtversicherung ausscheiden, können innerhalb von drei Monaten als freiwillige Mitglieder in der GKV verbleiben; danach ist nur noch ein Beitritt als freiwillig Versicherter möglich, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach Ende der Pflichtversicherung in der GKV (z. B. bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze) besteht eine Beitrittsfrist von 3 Monaten für die freiwillige GKV-Mitgliedschaft. Die Kündigungsfrist für freiwillig GKV-Versicherte beträgt 2 Monate zum Monatsende nach § 188 SGB V.
Hintergrund
Ärzte können als freiwillig Versicherte in der GKV verbleiben, auch wenn ihr Einkommen die Pflichtgrenze überschreitet; relevante Fristen:
- Beitrittsfrist: Nach Ende der Pflichtversicherung 3 Monate Zeit, der GKV als freiwilliges Mitglied beizutreten (§ 9 SGB V); nach Ablauf dieser Frist ist nur noch PKV möglich oder ein Beitritt in der GKV bei erneuter Pflichtversicherung.
- Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025: 73.800 Euro brutto pro Jahr; unterhalb dieser Grenze bleibt die GKV-Pflichtversicherung bestehen.
- Kündigungsfrist: Freiwillig Versicherte in der GKV können ihre Krankenkasse mit 2-monatiger Kündigungsfrist zum Monatsende wechseln (§ 188 Abs. 4 SGB V).
- Beitragshöhe: Der GKV-Beitrag für freiwillig Versicherte berechnet sich auf Basis aller beitragspflichtigen Einnahmen; der Höchstbeitrag liegt 2025 bei ca. 900 Euro/Monat.
- Rückkehr in die GKV: PKV-Versicherte können nur in die GKV zurückwechseln, wenn sie wieder pflichtversicherungspflichtig werden (z. B. bei Einkommensrückgang unter die Grenze); ab 55 Jahren ist dies faktisch ausgeschlossen.
Wann gilt das nicht?
- Selbständige Ärzte (Praxisinhaber) sind nie GKV-pflichtig und können sich freiwillig versichern, müssen dabei aber alle Einkunftsarten als Bemessungsgrundlage angeben.
- Ärzte über 55 Jahre, die mehr als 5 Jahre privat versichert waren, können nicht mehr in die GKV wechseln (§ 6 Abs. 3a SGB V).
- Beamtete Ärzte haben Anspruch auf Beihilfe und ergänzen diese in der Regel mit einer PKV; freiwillige GKV ist für Beamte unwirtschaftlich.
Ärzteversichert vergleicht GKV und PKV für Ärzte und analysiert, welches System langfristig günstiger ist.
Quellen
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