Ärzte können beim ärztlichen Versorgungswerk eine vorzeitige Altersrente beantragen; üblich sind Abzüge von 3,6 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Rentenbeginns.

Der Antrag auf Frühpensionierung beim ärztlichen Versorgungswerk muss mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Pro Jahr früherer Inanspruchnahme (vor dem Regelrentenalter von 67 Jahren) werden in vielen Versorgungswerken 3,6 % der Rente dauerhaft abgezogen.

Hintergrund

Frühpensionierung ist für Ärzte besonders relevant, da sie Praxen übergeben oder aus dem Klinikbetrieb ausscheiden möchten; relevante Fristen und Regelungen:

  • Antragsfrist Versorgungswerk: Antrag auf vorzeitige Altersrente mindestens 3 Monate vor Rentenbeginn stellen; genaue Fristen je nach Landesversorgungswerk unterschiedlich (manche verlangen 6 Monate).
  • Mindestalter: Frühestmöglicher Rentenbeginn bei den meisten ärztlichen Versorgungswerken mit 62 Jahren; bis zum Regelrentenalter (meist 67 Jahre) entstehen Abzüge.
  • Abzüge bei Frühpensionierung: Dauerhafter Rentenabzug von ca. 3,6 % pro Jahr des vorzeitigen Rentenbeginns; bei 5 Jahren früherem Beginn also ca. 18 % weniger Rente auf Lebenszeit.
  • Praxisübergabe vor Rente: Praxisabgabe und Zulassungsverzicht sollten 6 Monate vor geplantem Rentenbeginn eingeleitet werden; Übergabeprozesse dauern erfahrungsgemäß 12 bis 24 Monate.
  • PKV-Anpassung bei Ruhestand: PKV-Beiträge sinken bei Renteneintritt; Antrag auf Tarifwechsel in einen Rentnertarif rechtzeitig 3 Monate vor Rentenbeginn stellen.
  • Steuerpflicht der Rente: Versorgungswerksrenten sind als sonstige Einkünfte steuerpflichtig; Einkommensteuererklärung ist ab dem ersten Rentenjahr abzugeben.

Wann gilt das nicht?

  • Erwerbsminderungsrente aus dem Versorgungswerk (bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit) hat eigene Antragsfristen und keine Altersabzüge.
  • Beamtete Ärzte werden nach BeamtVG frühestens mit 63 Jahren in den Ruhestand versetzt; Antragsfristen beim Dienstherrn beachten.
  • Ärzte, die ins Ausland ziehen, müssen prüfen, ob das Versorgungswerk Renten ins Ausland auszahlt; DBA-Regelungen variieren.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Finanzplanung für den Ruhestand und koordiniert alle notwendigen Schritte für einen reibungslosen Übergang.

Quellen

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