Für die gematik-Entwicklung gelten gesetzlich verankerte Umsetzungsfristen, die Arztpraxen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie zur Nutzung zentraler Dienste verpflichten.
Hintergrund
Die gematik GmbH koordiniert als nationale Digitalagentur für das Gesundheitswesen den Rollout der TI. Die wichtigsten Fristen betreffen:
- ePA für alle: Ab dem 15. Januar 2025 müssen Praxen in der Lage sein, Daten in die elektronische Patientenakte einzustellen. Die vollständige Betriebspflicht greift gestaffelt nach Praxisart.
- Konnektor-Austausch: Konnektoren mit ablaufendem Zertifikat mussten bis Ende 2023 ausgetauscht werden. Für Nachrüstlösungen (Softwarekonnektor) gilt eine Übergangsfrist.
- E-Rezept-Pflicht: Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für alle zugelassenen Vertragsärzte verpflichtend.
- DiGA-Verordnung: Ärzte dürfen zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen verordnen; das BfArM führt das DiGA-Verzeichnis laufend fort.
Gemäß § 291 SGB V können Kassen bei fehlendem TI-Anschluss Honorarabzüge verhängen. Die Fristen werden durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kommuniziert.
Wann gilt das nicht?
Privatärztlich tätige Ärzte ohne Kassenzulassung unterliegen keiner Pflicht zum TI-Anschluss und sind von den Honorarabzügen ausgenommen. Auch Ärzte in reinen Notfallvertretungen ohne festen Praxisbetrieb können Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Praxen in technisch unterversorgten Regionen können bei ihrer KV Fristverlängerungen beantragen.
Quellen
- gematik – Telematikinfrastruktur
- KBV – TI-Anschluss und Fristen
- BMG – Digitalisierung im Gesundheitswesen
Wer als Arzt alle Fristen im Blick behalten und sich gleichzeitig optimal absichern möchte, findet bei Ärzteversichert unabhängige Beratung zu Praxisversicherungen und Vorsorgelösungen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →