Für den Gematik IDP-Dienst (Identity Provider) gelten verbindliche Integrationsfristen, die sich aus dem Zeitplan der Telematikinfrastruktur-Rollouts ergeben und Praxissoftwareanbieter wie Ärzte gleichermaßen betreffen.

Der zentrale IDP der gematik ist Pflichtbestandteil für alle TI-Anwendungen ab 2024. Praxen müssen eine zertifizierte Primärsystemsoftware einsetzen, die den IDP unterstützt, andernfalls drohen Zugriffssperren auf TI-Dienste.

Hintergrund

Der IDP-Dienst der gematik dient als zentraler Identitätsdienst für Leistungserbringer in der TI. Er ersetzt bisherige dezentrale Authentifizierungsverfahren. Relevante Fristen:

  • TI-Messenger-Integration: Ab dem 1. Juli 2025 sollen alle Praxen über einen TI-Messenger erreichbar sein; der IDP ist hierfür Voraussetzung.
  • ePA-Zugriff: Für das Einlesen und Befüllen der ePA (Pflicht ab Januar 2025) ist eine IDP-gestützte Authentifizierung erforderlich.
  • Softwarezertifizierung: Primärsysteme müssen die gematik-Zulassung mit IDP-Anbindung nachweisen; Anbieter hatten Übergangsfristen bis Mitte 2024.

Gesetzliche Grundlage ist § 291b SGB V. Die gematik gibt technische Spezifikationen vor, die Anbieter in ihren Produkten umsetzen müssen.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztlich tätige Ärzte ohne Kassenzulassung sind nicht verpflichtet, den IDP-Dienst zu nutzen. Gleiches gilt für Ärzte, die ausschließlich im Krankenhaus tätig sind und keine eigene Praxis betreiben. Übergangslösungen können bei der zuständigen KV beantragt werden, sofern technische Hindernisse vorliegen.

Quellen

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