Für GKV-Zahnersatz muss vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan (HKP) beim Zahnarzt erstellt und von der Krankenkasse genehmigt werden – Fristen für Einreichung und Bonusheft-Führung sind dabei entscheidend für die Höhe des Festzuschusses.

Der Heil- und Kostenplan muss vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Wer sein Bonusheft 5 Jahre lückenlos geführt hat, erhält 20 % mehr Festzuschuss; bei 10 Jahren sind es 30 % Erhöhung.

Hintergrund

Gesetzliche Grundlage ist § 55 SGB V. Wichtige Fristen:

  • HKP-Einreichung: Der HKP muss vor Beginn der Behandlung bei der Kasse eingereicht und genehmigt werden; nachträgliche Genehmigungen werden abgelehnt.
  • Genehmigungsfrist der Kasse: Die Kasse hat 3 Wochen Zeit, den HKP zu genehmigen; bei Einschaltung eines MDK-Gutachters 5 Wochen.
  • Bonusheft: Regelmäßige Zahnarztbesuche (mindestens 1x jährlich) müssen im Bonusheft eingetragen sein; 5 aufeinanderfolgende Jahreseintragungen = +20 % Festzuschuss, 10 Jahre = +30 %.
  • HKP-Gültigkeit: Der genehmigte HKP ist 6 Monate gültig; danach muss er neu eingereicht werden.
  • Rechnungseinreichung: Belege für Eigenanteil sind innerhalb von 12 Monaten nach Behandlung einzureichen.

Wann gilt das nicht?

Für Zahnfüllungen (keine Zahnersatzleistungen) und Behandlungen unter den Regelversorgungskosten ist kein HKP nötig. Privatversicherte erhalten keine GKV-Festzuschüsse, sondern Erstattung nach GOZ.

Quellen

Ärzteversichert berät Zahnärzte wie Patienten zu optimalen Versicherungslösungen, die GKV-Festzuschüsse sinnvoll ergänzen.

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