HNO-Praxen müssen ihre audiologischen Messgeräte regelmäßig nach DIN-Norm kalibrieren und prüfen lassen – die Kalibrierfristen für Audiometer betragen in der Regel jährlich oder alle 2 Jahre.

Audiometer in HNO-Praxen müssen mindestens alle 2 Jahre kalibriert und nach DIN EN ISO 8253-1 geprüft werden. Die Prüfprotokolle sind für Qualitätssicherungsverfahren der KV aufzubewahren. Die Tonschwellenaudiometrie als IGeL-Leistung muss dem Patienten vor Erbringung schriftlich angeboten werden.

Hintergrund

HNO-spezifische Fristen und Qualitätsvorgaben:

  • Audiometerkalibrierung: Jährlich bis alle 2 Jahre nach Herstellerangabe und DIN EN ISO 8253-1; Prüfprotokoll 5 Jahre aufbewahren.
  • Tympanometer-Prüfung: Jährlich; Gerätebuch wie für alle aktiven Medizinprodukte nach MPBetreibV.
  • Qualitätssicherung EBM: Die KBV fordert für Hörvermessungsleistungen nach EBM (Ziffer 09321) eine Qualitätssicherungsmaßnahme, die jährlich nachzuweisen ist.
  • IGeL-Angebot Tonschwellenaudiometrie: Schriftliches Angebot vor Erbringung; kein gesetzliche Frist, aber Dokumentationspflicht.
  • Abrechnung EBM: Quartalsweise, fristgerecht an die KV innerhalb von 4 Wochen nach Quartalsende.
  • Hörgerätepass: Bei Hörgeräteverordnung muss der Hörgerätepass ausgestellt und dem Patienten ausgehändigt werden; Kopie 10 Jahre in der Patientenakte.

Wann gilt das nicht?

Privatärztliche HNO-Praxen ohne Kassenärztliche Zulassung rechnen nach GOÄ ab und unterliegen nicht den KBV-Qualitätssicherungsfristen. Reines Notfallequipment ohne audiologische Funktion fällt nicht unter die Audiometer-Kalibrierungspflicht.

Quellen

Ärzteversichert informiert HNO-Ärzte zu praxisspezifischen Versicherungslösungen und der optimalen Absicherung teurer audiologischer Geräte.

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