In der Zahnarztpraxis schreiben die RKI-Richtlinien verbindliche Prüfintervalle für Sterilisationsgeräte vor: Autoklaven müssen mindestens alle 6 Monate einer Validierungsprüfung unterzogen werden.
Autoklaven in Zahnarztpraxen müssen alle 6 Monate validiert und jährlich einer technischen Prüfung unterzogen werden. Hygienebegehungen der Gesundheitsämter sind in den meisten Bundesländern alle 2 bis 3 Jahre Pflicht. Alle Prüfnachweise müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Hintergrund
Die RKI-Richtlinie zur Anforderung der Hygiene in der Zahnarztpraxis (2006) und die DGSV-Leitlinien legen fest:
- Autoklav-Validierung: Halbjährlich nach DIN EN ISO 17665 durch akkreditiertes Labor; Erstvalidierung bei Inbetriebnahme.
- Autoklav-Jahresprüfung: Technische Überprüfung jährlich.
- Chargendokumentation: Nach jedem Sterilisationszyklus; Nachweise 10 Jahre aufbewahren (§ 8 Hygieneverordnungen der Länder).
- Hygienebegehung Gesundheitsamt: Alle 2 bis 3 Jahre je nach Bundesland; Mängelbeseitigungsfristen werden im Begehungsprotokoll genannt (üblich: 4 bis 8 Wochen).
- Hygieneschulung Personal: Jährlich nachzuweisen; Teilnahmelisten 5 Jahre aufbewahren.
- Wasseruntersuchung Behandlungseinheit: Jährlich mikrobiologisch; Grenzwert 100 KBE/ml nach TrinkwV.
Wann gilt das nicht?
Mobile Zahnarztpraxen und Praxen mit Einmalverbrauchsmaterial (Single-Use) ohne eigene Sterilisationseinheit haben eingeschränkte Validierungspflichten. Hygieneanforderungen für reine Konsultationsleistungen ohne invasiven Eingriff sind geringer.
Quellen
- RKI – Hygieneanforderungen Zahnarztpraxis
- Bundesärztekammer – Zahnärztliche Hygiene
- BMG – Trinkwasserverordnung
Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, neben der Praxishaftpflicht auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen, die bei Hygienevorwürfen greift.
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