In der Zahnarztpraxis schreiben die RKI-Richtlinien verbindliche Prüfintervalle für Sterilisationsgeräte vor: Autoklaven müssen mindestens alle 6 Monate einer Validierungsprüfung unterzogen werden.

Autoklaven in Zahnarztpraxen müssen alle 6 Monate validiert und jährlich einer technischen Prüfung unterzogen werden. Hygienebegehungen der Gesundheitsämter sind in den meisten Bundesländern alle 2 bis 3 Jahre Pflicht. Alle Prüfnachweise müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Hintergrund

Die RKI-Richtlinie zur Anforderung der Hygiene in der Zahnarztpraxis (2006) und die DGSV-Leitlinien legen fest:

  • Autoklav-Validierung: Halbjährlich nach DIN EN ISO 17665 durch akkreditiertes Labor; Erstvalidierung bei Inbetriebnahme.
  • Autoklav-Jahresprüfung: Technische Überprüfung jährlich.
  • Chargendokumentation: Nach jedem Sterilisationszyklus; Nachweise 10 Jahre aufbewahren (§ 8 Hygieneverordnungen der Länder).
  • Hygienebegehung Gesundheitsamt: Alle 2 bis 3 Jahre je nach Bundesland; Mängelbeseitigungsfristen werden im Begehungsprotokoll genannt (üblich: 4 bis 8 Wochen).
  • Hygieneschulung Personal: Jährlich nachzuweisen; Teilnahmelisten 5 Jahre aufbewahren.
  • Wasseruntersuchung Behandlungseinheit: Jährlich mikrobiologisch; Grenzwert 100 KBE/ml nach TrinkwV.

Wann gilt das nicht?

Mobile Zahnarztpraxen und Praxen mit Einmalverbrauchsmaterial (Single-Use) ohne eigene Sterilisationseinheit haben eingeschränkte Validierungspflichten. Hygieneanforderungen für reine Konsultationsleistungen ohne invasiven Eingriff sind geringer.

Quellen

Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, neben der Praxishaftpflicht auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen, die bei Hygienevorwürfen greift.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →