Offene Immobilienfonds unterliegen gesetzlichen Mindesthaltefristen: Anteile, die nach Juli 2013 erworben wurden, können erst nach 24 Monaten Mindesthaltezeit zurückgegeben werden.

Anteile an offenen Immobilienfonds (nach KAGB) müssen mindestens 24 Monate gehalten werden. Die Kündigung zur Rückgabe muss mit einer Frist von 12 Monaten beim Fonds angemeldet werden. Geschlossene Immobilienfonds haben keine gesetzliche Rückgabemöglichkeit während der Laufzeit.

Hintergrund

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) regelt offene Immobilienfonds. Relevante Fristen für Ärzte als Anleger:

  • Mindesthaltedauer: 24 Monate ab Erwerb; Anteile, die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden, sind davon befreit.
  • Rückgabefrist: 12 Monate Kündigungsfrist vor der gewünschten Rückgabe.
  • Jahresabschluss-Offenlegung: Fonds müssen innerhalb von 4 Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlichen.
  • Steuerliche Behandlung: Ausschüttungen aus Immobilienfonds unterliegen der Abgeltungsteuer (25 %) ab dem ersten Euro; Veräußerungsgewinne nach einer Haltedauer über 1 Jahr ebenfalls Abgeltungsteuer (kein Steuerfreiheit wie bei physischem Immobilienbesitz).
  • Geschlossene Immobilienfonds: Laufzeiten von 10 bis 20 Jahren; vorzeitiger Ausstieg nur über Zweitmarkt möglich; keine gesetzliche Mindesthaltepflicht, aber faktische Bindung.

Wann gilt das nicht?

Immobilien-ETFs und REITs unterliegen nicht den KAGB-Rückgabefristen; sie sind börsentäglich handelbar. Anteile, die vor Inkrafttreten des KAGB erworben wurden, haben Bestandsschutz.

Quellen

Ärzteversichert hilft Ärzten, Immobilienfonds im Kontext einer diversifizierten Anlagestrategie richtig einzuordnen und steuerliche Konsequenzen zu berücksichtigen.

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