Beim Impact Investing für Ärzte sind steuerlich keine besonderen Fristen abseits der allgemeinen Kapitalertragsteuerregeln vorgesehen – entscheidend sind Mindesthaltezeiten einzelner Instrumente sowie die Offenlegungspflichten nach der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR).
Hintergrund
Impact Investing umfasst Instrumente wie Green Bonds, Social Impact Bonds oder ESG-Fonds. Relevante Fristen:
- Green Bonds / Social Bonds: Laufzeiten typisch 5 bis 15 Jahre; Rückzahlung zum Nennwert am Laufzeitende; vorzeitiger Verkauf am Sekundärmarkt möglich.
- Steuerpflicht: Zinserträge aus Green Bonds unterliegen der Abgeltungsteuer (25 %), unabhängig von der Haltedauer. Keine Steuerbefreiung nach Haltedauer.
- EU-Offenlegungsverordnung SFDR: Für Fonds- und Versicherungsanbieter gilt die Offenlegungspflicht zu Nachhaltigkeitsrisiken seit März 2021; keine direkten Fristen für Privatanleger.
- EU-Taxonomieverordnung: Seit 2022 müssen bestimmte Finanzprodukte Taxonomiekonformität ausweisen; für Ärzte als Anleger relevant bei der Produktauswahl.
- Steuerlicher Verlustausgleich: Verluste aus Impact-Investments können mit anderen Kapitalerträgen innerhalb desselben Steuerjahres verrechnet werden; nicht verrechenbare Verluste werden ins Folgejahr vorgetragen.
Wann gilt das nicht?
Impact-Investments in Form direkter Beteiligungen (z. B. gemeinnützige GmbH) unterliegen anderen Regeln; Spendenabzug ist bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte möglich (§ 10b EStG). Stille Beteiligungen an sozialen Projekten haben individuelle Laufzeiten.
Quellen
- BaFin – EU-Offenlegungsverordnung SFDR
- BMF – Abgeltungsteuer und Kapitalanlagen
- DRV – Nachhaltige Altersvorsorge
Ärzteversichert unterstützt Ärzte, die ihr Portfolio nach Nachhaltigkeitskriterien ausrichten wollen, bei der Auswahl geeigneter Impact-Instrumente.
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