Die Wahl der Praxisform für Internisten ist mit mehreren Fristen verbunden: Die Weiterbildungszeit zum Facharzt für Innere Medizin dauert 72 Monate, davon mindestens 18 Monate in einer ambulanten Einrichtung.

Die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin dauert mindestens 6 Jahre (72 Monate). Der Zulassungsantrag bei der KV für eine Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis muss zu den Sitzungsterminen des Zulassungsausschusses (vierteljährlich) eingereicht werden.

Hintergrund

Praxisformen für Internisten umfassen Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), MVZ und Angestelltenstellen. Relevante Fristen:

  • Facharztweiterbildung: 72 Monate Gesamtdauer; davon 60 Monate Innere Medizin, 18 Monate davon ambulant; Spezialisierung (z. B. Kardiologie, Gastroenterologie) erfordert weitere 24 bis 36 Monate.
  • Zulassungsantrag KV: Stichtage der Zulassungsausschüsse: vierteljährlich (meist März, Juni, September, Dezember); Unterlagen müssen 4 Wochen vor dem Sitzungstermin vorliegen.
  • Nachbesetzungsverfahren: Nach Ableben oder Zulassungsverzicht eines Vorgängers läuft ein Ausschreibungsverfahren mit einer Bewerbungsfrist von 4 bis 6 Wochen.
  • BAG-Gründungsfrist: Antrag auf Genehmigung einer Gemeinschaftspraxis muss vor Tätigkeitsaufnahme gestellt werden; keine feste Frist, aber Genehmigung dauert 4 bis 8 Wochen.
  • Praxisübergabe: Übergangszeiträume von 3 bis 12 Monaten bei Übergabe zur Patientenbindung empfohlen.

Wann gilt das nicht?

Internisten in reinen Privatpraxen (keine Kassenzulassung) müssen keinen Zulassungsantrag stellen. Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sind angestellt und unterliegen den arbeitsrechtlichen Fristen ihres Arbeitgebers.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Internisten bei der Praxisgründung und -übernahme mit passenden Absicherungskonzepten für alle Praxisformen.

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