Das PKV-Krankenhaustagegeld wird in der Regel ab dem ersten stationären Aufnahmetag gezahlt und unterliegt einer einmaligen Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsabschluss; bei Unfällen entfällt die Wartezeit.

Die Wartezeit für das Krankenhaustagegeld beträgt standardmäßig drei Monate ab Versicherungsbeginn. Ab dem ersten Krankenhaustag wird die vereinbarte Tagegeldleistung gezahlt; eine Meldung des Krankenhausaufenthalts beim Versicherer muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme, erfolgen.

Hintergrund

Das Krankenhaustagegeld ergänzt die stationäre Grundabsicherung der PKV und deckt Mehrkosten wie Zuzahlungen, Transportkosten oder Verdienstausfall ab. Die Tagessätze liegen je nach Tarif zwischen 20 und 150 Euro. Die maximale Leistungsdauer pro Krankenhausaufenthalt ist bei manchen Tarifen auf 365 Tage oder zwei Jahre begrenzt. Leistungsansprüche müssen nach § 14 VVG innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist (üblicherweise drei Jahre, beginnend mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand) geltend gemacht werden; andernfalls verjähren sie.

Wann gilt das nicht?

Bei Vorerkrankungen kann das Versicherungsunternehmen einen Leistungsausschluss für die betroffene Krankheit vereinbaren; in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld für stationäre Aufenthalte wegen dieser Vorerkrankung. Pflegeleistungen in einer Pflegeeinrichtung werden nicht als Krankenhausaufenthalt gewertet.

Quellen

Ärzteversichert hilft PKV-versicherten Ärzten dabei, Krankenhaustagegeld-Tarife sinnvoll in den gesamten Versicherungsschutz zu integrieren.

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