Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind in Deutschland nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei; wird diese Frist unterschritten, sind die Gewinne als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG zu versteuern.
Die steuerliche Haltefrist für Kryptowährungen beträgt ein Jahr. Werden Coins innerhalb von zwölf Monaten nach Erwerb verkauft, sind Gewinne über 1.000 Euro jährlich einkommensteuerpflichtig. Staking-Erträge erhöhen nach aktueller BFH-Rechtsprechung die Haltefrist auf zehn Jahre (umstritten, Stand 2025).
Hintergrund
Nach § 23 EStG sind private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen steuerpflichtig, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt. Die Freigrenze liegt bei 1.000 Euro Gewinn pro Kalenderjahr (2024 angehoben); unterhalb dieser Grenze bleibt der Gewinn steuerfrei. Für Ärzte mit hohem Einkommen kann der Grenzsteuersatz bei Kryptogewinnen bis zu 45 % betragen. Gewinne müssen in der Einkommensteuererklärung, die bis zum 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater) einzureichen ist, in der Anlage SO deklariert werden.
Wann gilt das nicht?
Kryptowährungen, die im Rahmen eines Gewerbebetriebs oder einer Kapitalgesellschaft gehalten werden, unterliegen anderen Besteuerungsregeln; die Jahresfrist gilt dort nicht. Mining-Erträge gelten steuerlich als gewerbliche Einkünfte und sind sofort steuerpflichtig.
Quellen
Ärzteversichert weist darauf hin, dass Kryptoanlagen als Teil der Altersvorsorge aufgrund ihrer Volatilität einer gesonderten Risikoabwägung bedürfen.
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