Die Bewerbungsfristen für Landarzt-Förderungen variieren je nach Bundesland und Förderprogramm; Stipendien über die Landarztquote müssen in der Regel bis März des Bewerbungsjahres für das folgende Wintersemester eingereicht werden.

Landarztquoten-Stipendien werden von den Bundesländern vergeben; Bewerbungsschlüsse liegen je nach Land zwischen März und Mai des Jahres vor Studienbeginn. Niederlassungsprämien von KVen und Kommunen (bis zu 60.000 Euro) müssen vor Beginn der geförderten Tätigkeit beantragt werden; nachträgliche Anträge werden in der Regel nicht anerkannt.

Hintergrund

Zur Bekämpfung des Ärztemangels in ländlichen Regionen bieten Bundesländer und Kassenärztliche Vereinigungen verschiedene Förderprogramme an. Die Landarztquote (bundesweit seit 2020 verankert) reserviert bis zu 10 % der Medizinstudienplätze für Bewerber, die sich verpflichten, nach dem Studium mindestens zehn Jahre als Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet tätig zu sein. Kommunen zahlen Niederlassungsprämien von 20.000 bis 60.000 Euro; einige KVen fördern Praxisübernahmen mit zusätzlichen Investitionszuschüssen. Alle Anträge müssen vor der geförderten Tätigkeit gestellt werden.

Wann gilt das nicht?

Fachärzte in Nicht-Hausarzttätigkeit sind von der Landarztquote grundsätzlich ausgeschlossen. Für bestimmte Förderprogramme (z. B. für Allgemeinmedizin-Weiterbildung) gelten eigenständige Antragszeiträume, die von der KV kommuniziert werden.

Quellen

Ärzteversichert informiert Nachwuchsärzte, wie Fördermittel und Versicherungsschutz bei der Niederlassung auf dem Land optimal kombiniert werden können.

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