Für die Landarztquote müssen Bewerber sich je nach Bundesland bis März oder April des Jahres vor Studiumsbeginn bei der zuständigen Landesbehörde bewerben; im Gegenzug verpflichten sie sich zu einer mindestens zehnjährigen Tätigkeit als Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet.
Bewerbungen für die Landarztquote sind je nach Bundesland bis spätestens Ende April des Jahres vor Studiumsbeginn einzureichen. Die Verpflichtung zur hausärztlichen Tätigkeit beträgt in den meisten Ländern zehn Jahre; bei Nichterfüllung droht die Rückzahlung von Förderleistungen.
Hintergrund
Die Landarztquote wurde durch das Ärzte-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) 2020 bundesweit einheitlich ermöglicht; die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die Bundesländer. Bis zu 10 % der Studienplätze können außerhalb des normalen NC-Verfahrens vergeben werden. Die Kandidaten schließen einen Landarztvertrag mit dem Land oder der KV ab. Die zehnjährige Verpflichtungszeit beginnt nach der Approbation und Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin. Bei Vertragsbruch wird eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro fällig (je nach Landesregelung).
Wann gilt das nicht?
Bewerber, die die Zulassung über den normalen NC-Weg erhalten, unterliegen keiner Landarztquoten-Verpflichtung. Auch Fachärzte in anderen Gebieten als Allgemeinmedizin sind nicht vom Landarztquotensystem erfasst.
Quellen
Ärzteversichert informiert angehende Landärzte, wie sich die Niederlassungsverpflichtung auf die Versicherungsplanung und den beruflichen Einstieg auswirkt.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →