Die Vereinbarung einer Leibrente auf eine Immobilie muss notariell beurkundet werden; eine gesetzliche Frist für den Abschluss existiert nicht, jedoch gelten für die steuerliche Geltendmachung der Rentenzahlungen die allgemeinen Einkommensteuererklärungsfristen bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Eine Leibrente auf eine Immobilie muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden; dies dauert in der Praxis vier bis acht Wochen. Steuerlich sind die Rentenzahlungen beim Empfänger anteilig als Einkünfte zu versteuern; der steuerpflichtige Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn.
Hintergrund
Bei einer Leibrente auf eine Immobilie überträgt der Arzt das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer und erhält dafür eine lebenslange monatliche Rente. Der steuerlich relevante Ertragsanteil der Leibrente nach § 22 EStG richtet sich nach dem Alter beim Rentenbeginn: Bei Beginn mit 65 Jahren beträgt der Ertragsanteil 18 %. Die Grundbucheintragung eines Wohnrechts oder Nießbrauchrechts als Sicherheit sollte gleichzeitig erfolgen und dauert in der Regel vier bis acht Wochen nach notarieller Beurkundung.
Wann gilt das nicht?
Zeitrenten (auf bestimmte Laufzeit begrenzt) werden anders versteuert als echte Leibrenten. Immobilien im Betriebsvermögen (z. B. Praxisgebäude in der ärztlichen GmbH) unterliegen beim Verkauf gegen Leibrente anderen steuerlichen Regelungen als Privatvermögen.
Quellen
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, eine Leibrentenvereinbarung steuerlich und versicherungsrechtlich sorgfältig zu planen, insbesondere hinsichtlich der Absicherung des Rentenempfängers im Todesfall.
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