In der Liquiditätsplanung einer Arztpraxis sind insbesondere die quartalsweisen Steuervorauszahlungstermine (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember) und die zeitversetzten Honorarzahlungen der KV zu berücksichtigen.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind vierteljährlich am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. KV-Honorare werden in der Regel sechs bis acht Wochen nach Quartalsende ausgezahlt; diese Zeitverzögerung muss in der Liquiditätsplanung einkalkuliert werden.
Hintergrund
Die Liquiditätsplanung einer Arztpraxis muss typische Zahlungsströme berücksichtigen: quartalsweise KV-Honorare (mit etwa 6 bis 8 Wochen Verzögerung nach Quartalsende), monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen (sofern umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht werden), quartalsweise oder jährliche Einkommensteuervorauszahlungen sowie monatliche Lohnzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge für das Personal (Abgabe an die Krankenkasse bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats). Eine Liquiditätsreserve von mindestens zwei bis drei Monatsumsätzen gilt als sinnvoller Puffer.
Wann gilt das nicht?
Reine Privatarztpraxen haben kürzere Zahlungseingangszeiträume, da Privatpatienten und PKV-Versicherungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlen. Für MVZ-GmbHs gelten zusätzliche körperschaftsteuerliche Vorauszahlungspflichten.
Quellen
Ärzteversichert unterstützt niedergelassene Ärzte dabei, wirtschaftliche Engpässe durch eine durchdachte Liquiditätsplanung und eine passende Praxisausfallversicherung zu vermeiden.
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