Die MVZ-Regulierung in Deutschland wurde durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG, November 2022) deutlich verschärft; für bestehende MVZ gelten Übergangslösungen und Anzeigepflichten mit klar definierten Fristen.

Bestehende MVZ, die von der neuen Regulierung betroffen sind (insbesondere zahnärztliche iMVZ), müssen strukturelle Änderungen innerhalb der gesetzlichen Übergangsfristen umsetzen. Änderungen in der Eigentümerstruktur müssen dem Zulassungsausschuss unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen, angezeigt werden.

Hintergrund

Das GKV-FinStG hat in § 95 SGB V neue Transparenz- und Offenlegungspflichten für MVZ-Träger eingeführt. Alle MVZ müssen Eigentümerstrukturen und wirtschaftliche Verflechtungen offenlegen; Änderungen in der Trägerschaft sind innerhalb von vier Wochen an den Zulassungsausschuss zu melden. Für investorenbetriebene MVZ in überversorgten zahnmedizinischen Planungsbereichen gilt ein Neuzulassungsstopp. Auf Bundesebene laufen weitergehende Reformdiskussionen, die bis 2026 in neue Regelungen münden könnten.

Wann gilt das nicht?

Nicht-kommerzielle Träger (z. B. Vereine, Stiftungen, Kommunen) und Krankenhausträger-MVZ sind von den schärfsten Regulierungsmaßnahmen weitgehend ausgenommen. Für humanmedizinische MVZ ohne Investorenbeteiligung gelten keine neuen Zulassungsbeschränkungen.

Quellen

Ärzteversichert beobachtet die MVZ-Regulierung und informiert Betreiber, welche Versicherungsanpassungen bei strukturellen Veränderungen des MVZ notwendig werden können.

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