Neurologen können aufgrund des spezifischen Berufsbilds (kognitive Belastung, Nachtdienste, Infektionsrisiken) von BU-Versicherern als erhöhtes Risiko eingestuft werden; ein frühzeitiger Abschluss – idealerweise bereits im Studium – sichert günstige Konditionen.
Der optimale Zeitpunkt für den Abschluss einer BU-Versicherung ist das Studium oder die Weiterbildungszeit, da die Gesundheitsprüfung zu diesem Zeitpunkt am günstigsten ausfällt. Tätigkeitsänderungen (z. B. Wechsel vom stationären in den niedergelassenen Bereich) müssen innerhalb von einem Monat dem BU-Versicherer gemeldet werden.
Hintergrund
Neurologen weisen laut BU-Statistiken eine überdurchschnittliche Berufsunfähigkeitsquote auf; häufige Ursachen sind psychische Erkrankungen, Bandscheibenprobleme und Burnout. BU-Versicherungen für Neurologen werden nach fachspezifischen Risikoklassen eingestuft; die Beiträge liegen typischerweise 20 bis 40 % über dem Durchschnitt anderer Fachrichtungen. Die Gesundheitsprüfung bei Neuantrag umfasst Fragen zu Vorerkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre; eine nicht gemeldete Vorerkrankung kann im Leistungsfall zur Vertragskündigung führen. Antragsfristen gibt es nicht; jedoch gilt: Je früher der Abschluss, desto niedrigere Beiträge.
Wann gilt das nicht?
Ausschließlich administrativ tätige Neurologen (z. B. in Gutachterfunktion ohne Patientenkontakt) können niedrigere Beiträge aushandeln. Neurologen, die als Chefarzt tätig sind, haben ein geringeres Haftungs- und körperliches Belastungsrisiko.
Quellen
Ärzteversichert berät Neurologen individuell zu BU-Tarifen, die auf das spezifische Risikoprofil der Fachrichtung zugeschnitten sind.
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