Die Niederlassungsvorbereitung für Ärzte sollte mindestens zwölf bis achtzehn Monate vor dem geplanten Praxisstart beginnen, da Kassensitz-Bewerbungen, Zulassungsverfahren und Praxisfinanzierungen erhebliche Vorlaufzeiten erfordern.

Bewerbungen für freie Kassensitze sollten mindestens sechs Monate vor dem geplanten Praxisstart eingereicht werden; das Zulassungsverfahren beim Zulassungsausschuss dauert drei Monate. Praxisfinanzierungen und Mietvertragsverhandlungen erfordern ebenfalls sechs bis zwölf Monate Vorlauf.

Hintergrund

Für die Niederlassung müssen Ärzte folgende Fristen einplanen: Bewerbung für einen freien oder auf Ausschreibung verfügbaren Kassensitz (je nach Versorgungsgebiet sofortige Besetzung oder Warteliste); Beantragung der Approbation und Facharztanerkennung (falls noch ausstehend, bis zu sechs Monate); Genehmigung der Praxisfinanzierung bei der Bank (zwei bis vier Monate); Anmeldung bei Finanzamt, Ärztekammer und KV (je vier bis acht Wochen vor Praxisstart). Versicherungen (Berufshaftpflicht, Praxisausfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) sollten ebenfalls vor Praxisöffnung abgeschlossen sein.

Wann gilt das nicht?

In überversorgten Gebieten mit Zulassungssperren kann die Niederlassung nur über eine Praxisübernahme oder ein MVZ erfolgen; hier gelten andere Fristen. Für Zweigpraxen bestehen vereinfachte Anmeldeverfahren.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Ärzte auf dem Weg in die Niederlassung mit einem vollständigen Absicherungskonzept, das alle relevanten Versicherungen von Beginn an abdeckt.

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