Für den Notgroschen eines Arztes gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Höhe oder Frist; Finanzexperten empfehlen jedoch eine liquide Reserve von mindestens drei bis sechs Netto-Monatseinkommen für unvorhergesehene Ausgaben.

Ein Notgroschen von drei bis sechs Monatseinkommen netto ist für Ärzte empfehlenswert; für Praxisinhaber sollte die Reserve zusätzlich laufende Praxiskosten für zwei bis drei Monate abdecken. Die Rücklage sollte jederzeit liquide und zinsbringend auf einem Tagesgeldkonto oder kurzfristigen Festgeld gehalten werden.

Hintergrund

Ärzte in der Niederlassung haben ein besonders hohes Bedürfnis nach Liquiditätsreserven: KV-Honorare kommen mit sechs bis acht Wochen Verzögerung, Steuervorauszahlungen sind quartalsweise fällig, und unerwartete Geräteausfälle oder Personalengpässe können kurzfristig hohe Ausgaben erzeugen. Für Praxisinhaber gilt: Mindestens zwei Monatsumsätze als Betriebsrücklage sind ein guter Richtwert. Zinseinkünfte aus dem Notgroschen unterliegen der Abgeltungsteuer (25 %) und dem Freistellungsauftrag (bis 1.000 Euro jährlich); sie müssen in der Einkommensteuererklärung bis 31. Juli des Folgejahres angegeben werden.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Krankenhausärzte mit gesichertem monatlichem Gehalt können mit einer kleineren Reserve von zwei bis drei Monatsgehältern auskommen. Für Ärzte kurz vor dem Ruhestand kann eine größere Reserve sinnvoll sein, wenn laufende Einnahmen wegfallen.

Quellen

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Notgroschen und Versicherungsschutz als ergänzende Instrumente der finanziellen Sicherheit zu betrachten, da Versicherungen keine kurzfristige Liquidität ersetzen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →