Online-Vergleichsrechner für Arztversicherungen unterliegen keinen gesetzlichen Nutzungsfristen; Versicherungsangebote, die über Vergleichsrechner generiert werden, sind jedoch in der Regel auf eine bestimmte Gültigkeit (meist 30 bis 90 Tage) befristet.
Über Vergleichsrechner generierte Versicherungsangebote sind typischerweise 30 bis 90 Tage gültig; nach Ablauf dieser Frist kann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein. Für Vergleichsrechner, die personenbezogene Daten verarbeiten, gelten die DSGVO-Anforderungen.
Hintergrund
Online-Vergleichsrechner für Arztversicherungen (z. B. Berufshaftpflicht, BU, PKV) ermöglichen es Ärzten, Tarife und Prämien transparent zu vergleichen. Die generierten Angebote sind rechtlich gesehen unverbindliche Angebote des Versicherers; ein Versicherungsvertrag kommt erst mit der Antragsannahme zustande. Nach § 5 VVG muss der Versicherer innerhalb einer Frist von einem Monat nach Antragsstellung entscheiden; schweigt er, gilt der Antrag als angenommen. Datenschutzrechtlich müssen Vergleichsrechner eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhalten und Daten nach maximal zwei Jahren löschen, sofern kein Vertrag zustande gekommen ist.
Wann gilt das nicht?
Für regulierte Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) gelten besondere Beratungs- und Dokumentationspflichten, die über den bloßen Vergleich hinausgehen. Angebote für Gruppenverträge (z. B. Berufsverbände) können andere Laufzeiten haben.
Quellen
Ärzteversichert betreibt einen auf Ärzte spezialisierten Versicherungsvergleich und unterstützt beim Abschluss bedarfsgerechter Verträge.
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